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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr- § 315b-Aufbau

Dies ist eine Diskussion zu Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr- § 315b-Aufbau innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 03.02.2012, 12:31
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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr- § 315b-Aufbau

Hallo ich möchte den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ebenso gefährlich Eingriff prüfen. Vorliegend in meinem Fall spielt sich die Tat jedoch auf einem nur für Betriebsangehörige, Lieferanten etc. zugänglich Werksgelände statt. Deswegen fehlt die Gefährdung im öff. Straßenverkehr. Wie wäre das sinvoll unterzubringen. Am besten schon beim verkehrsfremden Eingriff, also Absatz 1 Nr. 3 ansprechen oder Absatz 1 Nr. 3 normal durchprüfen und dann bei der Beeinträchtigung der Sicherheit für den Straßenverkehr (mangels öff. Straßenverkehr) den Tatbestand scheitern lassen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:34
V.I.P.
 
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AW: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr- § 315b-Aufbau

Warum nicht gleich beim TBM Sicherheit des Straßenverkehrs scheitern lassen, ohne noch irgendwas durchzuprüfen, und fertig ist die Laube?
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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