Dies ist eine Diskussion zu Fundunterschlagung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Fundunterschlagung Ich bin momentan bei der Fundunterschlagung. Wenn ich etwas finde (verlorene Sache im Park) und direkt ein nach außen erkennbares Verhalten zeige, dass ich die bestimmte Sache behalten will (Manifestationslehre) dann begehe ich doch eine Unterschlagung. Wenn ich aber die Sache nur einstecke, ist es doch noch keine Unterschlagung. Denn ich könnte es ja einstecken und dann ins Fundbüro bringen. Wenn ich die Sache aber zu Hause verbrauche oder so, dann begehe ich doch eine Unterschlagung, oder? Wenn die Sache aber z.B. nur im Supermarkt vergessen wurde und ich sie mitnehme, dann ist es doch Diebstahl, ne? Vielen Dank! |
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| AW: Fundunterschlagung Servus, Zitat:
Nach der engen Manifestationstheorie liegt keine Unterschlagung vor. Nach der weiten Manifestationstheorie - die auch äußerlich neutrale Handlungen genügen lässt - liegt eine Unterschlagung vor. Zitat:
Zitat:
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