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Führungszeugnis / Tilgungsfrist

Dies ist eine Diskussion zu Führungszeugnis / Tilgungsfrist innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 24.11.2011, 07:15
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Führungszeugnis / Tilgungsfrist

Hallo erstmal,

durch den Beitrag Juraforum: Vorstrafe wegen Betruges im Forum ist mir "eine Frage" eingefallen, die ich mir selber nicht so ganz beantworten kann. Die Fragen beziehen sich auf die Fristen für das einfache Führungszeugnis und ausdrücklich nicht auf die Fristen für den Bundeszentralregisterauszug.

Folgender fiktiver Sachverhalt:

In einem Führungszeugnis stehen 100 Einträge... ach neee, zu fiktiv, obwohl, eigentlich ist die "Menge der Eintragungen" wohl schnuppe ( Anm.: glaube ich zumindest - sonst machen wir einfach mal fiktiv 10 Einträge daraus... ).

Im wesentlichen sind 98 Einträge alles Geldstrafen mit 60 Tagessätzen. Soweit ich §34 BZRG richtig verstehe, tritt die Tilgung nach 3 Jahren ein (wenn nichts weiter dazugekommen ist). Soweit so gut.

Dummerweise sind da aber noch die 2 anderen Einträge, wie folgt:

1. - 68. Geldstrafen 60 Tagessätze

69. Eintrag: 01.01.2001 AG IRGENDWO
Rechtskräftig: 01.01.2001
Datum der Tat: 01.01.2000
Tatbezeichnung: Gemeinschaftlicher Betrug in 17 Fällen
Strafmaß: 9 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung
Bewährung: bis 01.01.2004
Strafe erlassen: 01.01.2004

70. - 99. Geldstrafen 60 Tagessätze

100. Eintrag: 30.06.2008 AG SOWIESO
Rechtskräftig: 30.06.2008
Datum der Tat: 01.01.2008
Tatbezeichnung: Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)
Strafmaß: 130 Tagessätze Geldstrafe

Ok, die ganzen Strafen haben die Frist ja immer weiter verschoben und damit wurden die älteren nie gelöscht und es wurden immer mehr. Und nehmen wir mal an, das der 100. Eintrag wirklich der letzte Eintrag einer rechtskräftigen Verurteilung im Führungszeugnis ist und nichts weiter dazu gekommen ist.
  1. Gilt bei den "beiden Ausreissern" immernoch die 3-Jahresfrist oder wegen der "Bewährung" bzw. "höheren Geldstrafe" eine längere Frist?
  2. Wenn die 3-Jahresfrist gilt, dann dürften alle 100. Einträge mit Datum 30.06.2011 aus dem Führungszeugnis gelöscht sein?
  3. Oder gilt für das Führungzeugnis auch eine "Überliegefrist" wie für den Bundeszentralregisterauszug?
  4. Sollte die 3-Jahresfrist nicht gelten, wann wäre die Löschung der Einträge frühestens zu erwarten?
Auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

Phoenics
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