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Fragen Kostenübernahme Zeuge

Dies ist eine Diskussion zu Fragen Kostenübernahme Zeuge innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 16:09
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Fragen Kostenübernahme Zeuge

Hallo,

xy (selbständig) muss zu einer Gerichtsverhandlung um 12 Uhr. Entfernung rund 350-420km je nach Autobahn, auf der kürzesten Strecke, ist durch Staus eine Fahrzeit von 6-7 Std mögl.
Er möchte deshalb Bahnfahren.

Um rechzeitig dort zu sein, müsste er kurz nach 6 Uhr losfahren. Er wäre dann 5:45 Std unterwegs und wäre nur wenige Min. vor dem Termin am Bahnhof.
Natürlich möchte xy sich das nicht antun, abgesehen davon, dass der Zug auch noch Verspätungen haben kann. Er möchte wieder einen Tag vorher anreisen und übernachten -(war vor einem Jahr bei einer Anreise von rund 6-8 Std. bei einem anderen Gericht kein Problem, alles wurde bezahlt).

Fährt er jetzt einen Tag früher, kommt er wenn er als Ziel das Gericht eingibt wieder auf über 5 Std. (also hin und zurück über 10) Es ist auch Verbindungen dabei, bei welcher er insgesamt auf unter 10 Std. kommen kann (8-9 Std). Fragen:

Kann es deshalb zu Problemen mit der Kostenübernahme kommen?
Wäre es zumutbar so früh loszufahren, aufstehen mitten in der Nacht um 5 Uhr?
Also, auf jeden Fall Verbindungen nehmen, die auf über 5 Std. je Strecke kommen?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:33
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Gibt es Verbindungen unter 5 Stunden?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:49
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Ja, wenn er einen Tag vorher fährt. Am Tag der Verhandlung gibt es eine Verbindung unter 5 Std. um das Gericht noch rechzeitig zu erreichen.
Er müsste dann aber kurz nach 6 Uhr los und um 5 Uhr aufstehen.

Am Abfahrtstag gibt es auch Verbindungen unter 5 Std.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:04
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Es ist also möglich den Gerichtstermin wahrzunehmen, ohne dass Übernachtungskosten entstehen und am selben Tage nach Hause zurückzukehren.

Damit sind die Übernachtungskosten nicht notwendig.

Natürlich darf man bei Gericht anfragen und die dortige Praxis erfragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:18
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Die Frage ist, ist es zumutbar mitten in der Nacht aufzustehen?

Mit dem Auto würde man garantiert länger als 5 Std. benötigen.

Das beste ist wohl wirklich, mal beim Gericht zu fragen.
So oder so ohne Übernachtung ist das no go.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 02:18
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Eine Anreise einen Tag vorher könnte vielleicht geboten sein. Dann muss jedoch auf jeden Fall beim Gericht nachgefragt werden. Unzwar so schnell wie möglich.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 12:55
JHS JHS ist offline
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AW: Fragen Kostenübernahme Zeuge

Zitat:
Die Frage ist, ist es zumutbar mitten in der Nacht aufzustehen?
Ja, ist es. Abgesehen davon das 05:00 Uhr morgens nicht "Mitten in der Nacht" ist.

Zitat:
Das beste ist wohl wirklich, mal beim Gericht zu fragen.
Richtig, eine verbindliche Auskunft kann man nur von dort bekommen.

Zitat:
So oder so ohne Übernachtung ist das no go.
Kann ich nicht nachvollziehen. Millionen von Arbeitern stehen um 5:00 Uhr oder früher auf, um zur Frühschicht zu gelangen. Zu meinen "TAXI-Fahr-Nebenjob"-Zeiten vor 20 Jahren begann unser Frühdienst um 05:30. Da war um 4:30 aufstehen angesagt. Ein völlig normaler Vorgang.
__________________
cheers, JHS
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