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Frage zu den §§ 185 ff

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu den §§ 185 ff innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 18:27
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Frage zu den §§ 185 ff

Habe folgende Frage zu den Beleidigungsdelikten: Kann jemand beleidigt werden, der die ehrverletzende Äußerung überhaupt nicht versteht???Ein Ausländer z.B. Gibt es da Unterschiede zwischen § 185-187??? In einem Buch steht, dass eine Beleidigung nicht möglich ist, in einem anderen Buch steht wiederum, dass der Adressat die ehrverletzende Tatsache etc. nicht verstehen muss z.B. Geisteskranke, Kinder, der Täter sich dennoch strafbar macht.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 19:07
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AW: Frage zu den §§ 185 ff

Zitat:
Zitat von DanaS
Habe folgende Frage zu den Beleidigungsdelikten: Kann jemand beleidigt werden, der die ehrverletzende Äußerung überhaupt nicht versteht???Ein Ausländer z.B.
Grundsätzlich ja - jedoch lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten und hängt vom Einzelfall ab.

Es kommt vielmehr auf die Zurechenbarkeit bzw. den "Täterhorizont" an - alson u.a. von welchem Umstand der Beleidiger ausging, als er die Beleidigung äusserte. Demnach auch, ob ihm z.B. bewusst war, dass der Beleidigte die Sprache nicht verstünde oder diesen Umstand lediglich annahm (und ggf. irrte).

Zitat:
Zitat von DanaS
Gibt es da Unterschiede zwischen § 185-187???
In den Fällen des § 186 und §187 StGB würde es etwa genügen, wenn die geäusserte, ehrverletzende bzw. unwahre Behauptung Dritten bekannt wird. Im Falle des § 185 StGB wäre die Beleidigung wohl direkt an den Adressaten gerichtet gewesen.

Ohnehin ist für die Verfolgung ein Strafantrag vonnöten.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 19:47
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AW: Frage zu den §§ 185 ff

verstehe ich das richtig, dass A straflos bleibt, wenn z.B. A den B beleidigt, weil er weiß, dass B ihn eh nicht verstehen würde, somit würde der Vorsatz entfallen und somit auch der TB??? Was ist wenn A den B, der geisteskrank ist, beleidigt und Vorsatz des A vorliegt. B versteht aber nicht die Bedeutung der Äußerung von A. Macht A sich strafbar oder nicht???
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 20:03
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AW: Frage zu den §§ 185 ff

Das käme eben darauf an von welchem Umstand der A im Zuge seiner abfälligen Bemerkung ausging. Nimmt er dabei an, dass der B ihn sicher nicht verstehen wird , so wäre m.E. zunächst kein fremdes Rechtsgut verletzt.

Versteht nun der B diese Beleidigung u.U. dennoch, so wäre die Tat zwar vollendet - jedoch hat hiermit der A nicht gerechnet.

Allenfalls wäre dies dann eine "fahrlässige Beleidigung", welche es nunmal nicht gibt...
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