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Frage zu § 250 Schwerer Raub

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu § 250 Schwerer Raub innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 17:05
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Frage zu § 250 Schwerer Raub

Die Frage bezieht sich auf die Grenze zwischen Raub und schwerem Raub:

Im Gesetz steht;

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

Nach meinem Rechtsverständnis ist die Verwendung der Waffe, das Drohen mit der Waffe, sprich; die Waffe wird auf eine Person gerichtet um eine Handlung zu erzwingen.

Wie sieht die Definition des Staates im Bezug auf die Verwendung aus? Stimmt es, dass jemand die Waffe abfeuern muss um den Tatbestand zu erfüllen?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 18:16
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AW: Frage zu § 250 Schwerer Raub

nein. das stimmt nicht.

Verwendung ist jeder zweckgerichtete Gebrauch zur Verwirklichung der Nötigung (BGHSt 45, 92).
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