Dies ist eine Diskussion zu Frage ums Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Frage ums Gericht ich wollte wissen, ob es möglich ist den zuständigen Gerichtsstand zu wechseln. Falls ja: 1.unter welchen Umständen? 2. kann den Antrag nur der Anwalt stellen oder kann es auch der Mandant selber? 3. auf welchen Gerichtsstände wird in solchen Fällen meist ausgewichen? Weitere Fragen, wenn mir noch welche einfallen |
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| AW: Frage ums Gericht Meines Wissens nach geht das nicht, vgl. § 261 II ZPO. |
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| AW: Frage ums Gericht Soll es denn hier um Zivlrecht gehen oder um Strafrecht?
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Frage ums Gericht Stimmt, das steht ja bei Strafrecht drin... Aber da gehts erst recht nicht, da der Angeschuldigte keinen Einfluss auf das verfahren hat. |
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| AW: Frage ums Gericht Hallo ihr netten Leute, meine Frage betrifft eigentlich das Zivilrecht. Ich hofe, dass einer von euch was findet.... Finde ich aber sehr interessant, dass ein Angeklagter keine Wahl hat..... Ist das nicht ein Nachteil für den selben? |
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| AW: Frage ums Gericht Zitat:
Was Deine Frage angeht, würde ich sie dann doch eher mal ins Unterforum Zivilrecht stellen, wenn es um ZivR geht... Im Strafrecht richtet sich der Gerichtsstand nach dem 2. Abschnitt des 1. Buches der StPO [§§ 7 ff. StPO]
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Frage ums Gericht Reicht dir mein Argument aus Beitrag zwi nicht? |
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| AW: Frage ums Gericht @ Brati, doch!!! Ich bin für alles dankbar. Kenne mich ja im recht null aus. Daher auch die dummen Fragen :-) |
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| AW: Frage ums Gericht wenn der beklagte der meinung ist, es müsse an seinem gerichtsstand verhandelt werden, weil das zb. in AGB so festgelegt ist und /oder wenn sich zb das gericht für nicht zuständig erklärt --> ZPO 281 http://dejure.org/gesetze/ZPO/281.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Frage ums Gericht Nene, wie ich den TE verstanden habe soll der Rechtsstreit schon rechtshängig sein und soll danach- trotz gegebener Zuständigkeit- an ein anderes Gericht verwiesen werden. Und eben das geht nicht. |
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