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Frage ums Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Frage ums Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 10:45
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Frage ums Gericht

Noch eine Frage.

ich wollte wissen, ob es möglich ist den zuständigen Gerichtsstand zu wechseln.
Falls ja:
1.unter welchen Umständen?
2. kann den Antrag nur der Anwalt stellen oder kann es auch der Mandant selber?
3. auf welchen Gerichtsstände wird in solchen Fällen meist ausgewichen?

Weitere Fragen, wenn mir noch welche einfallen
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 11:50
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AW: Frage ums Gericht

Meines Wissens nach geht das nicht, vgl. § 261 II ZPO.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 13:09
JHS JHS ist offline
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AW: Frage ums Gericht

Soll es denn hier um Zivlrecht gehen oder um Strafrecht?
__________________
cheers, JHS
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Alt 20.11.2011, 13:48
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AW: Frage ums Gericht

Stimmt, das steht ja bei Strafrecht drin... Aber da gehts erst recht nicht, da der Angeschuldigte keinen Einfluss auf das verfahren hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 14:39
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AW: Frage ums Gericht

Hallo ihr netten Leute,

meine Frage betrifft eigentlich das Zivilrecht.
Ich hofe, dass einer von euch was findet....

Finde ich aber sehr interessant, dass ein Angeklagter keine Wahl hat.....
Ist das nicht ein Nachteil für den selben?
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Alt 20.11.2011, 15:15
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AW: Frage ums Gericht

Zitat:
dass ein Angeklagter keine Wahl hat
Ein Angeklagter ist ja nun wieder "Strafrecht" (im Zivlrecht heißt er Beklagter). Warum sollte es für den Angeklagten (also Strafrecht) ein Nachteil sein?

Was Deine Frage angeht, würde ich sie dann doch eher mal ins Unterforum Zivilrecht stellen, wenn es um ZivR geht...

Im Strafrecht richtet sich der Gerichtsstand nach dem 2. Abschnitt des 1. Buches der StPO [§§ 7 ff. StPO]
__________________
cheers, JHS
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Alt 20.11.2011, 15:20
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AW: Frage ums Gericht

Reicht dir mein Argument aus Beitrag zwi nicht?
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Alt 20.11.2011, 15:45
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AW: Frage ums Gericht

@ Brati,

doch!!! Ich bin für alles dankbar. Kenne mich ja im recht null aus. Daher auch die dummen Fragen :-)
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Alt 20.11.2011, 16:41
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AW: Frage ums Gericht

wenn der beklagte der meinung ist, es müsse an seinem gerichtsstand verhandelt werden, weil das zb. in AGB so festgelegt ist

und /oder wenn sich zb das gericht für nicht zuständig erklärt

--> ZPO 281
http://dejure.org/gesetze/ZPO/281.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 16:57
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AW: Frage ums Gericht

Nene, wie ich den TE verstanden habe soll der Rechtsstreit schon rechtshängig sein und soll danach- trotz gegebener Zuständigkeit- an ein anderes Gericht verwiesen werden. Und eben das geht nicht.
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