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Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen

Dies ist eine Diskussion zu Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:53
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Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen

Mal angenommen, ein Student wird im Alter von 20 Jahren bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen erwischt und bekommt darauf als zu erfüllende Auflage die Zahlung eines Geldbetrages (ca. 50 €) an eine gemeinnützige Organisation. Außerdem werde das Verfahren eingestellt und bei Erfüllung der Auflage könne die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Angenommen, knapp drei Jahre später wird eben dieser Student nochmals beim Ladendiebstahl erwischt (Wert der entwendeten Sache unter 10 €), seine Aussage wird bei der Polizei aufgenommen. Angenommen, auf die Frage, ob man Ersttäter sei, antwortet der Student mit "Ja", wäre das eine Falschaussage? Schließlich wurden die oben genannten Auflagen erfüllt!
Aber weiter im fiktiven Fall. Angenommen, der Student bekommt vom Amtsgericht einen Strafbefehl ("strafbar als Diebstahl gemäß §§ 242 Abs. 1, 248a StGB"), wäre das dann nicht als Diebstahl geringwertiger Sachen zu behandeln?
Mit welchen Konsequenzen hätte ein derart dummer Student zu rechnen? Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis? Würde der künftige oder gegenwärtige Arbeitgeber davon erfahren?
Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:21
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AW: Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen

Zitat:
Zitat von alexa45 Beitrag anzeigen
Angenommen, der Student bekommt vom Amtsgericht einen Strafbefehl ("strafbar als Diebstahl gemäß §§ 242 Abs. 1, 248a StGB"), wäre das dann nicht als Diebstahl geringwertiger Sachen zu behandeln?
Wurde es doch.

Zitat:
Mit welchen Konsequenzen hätte ein derart dummer Student zu rechnen? Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis? Würde der künftige oder gegenwärtige Arbeitgeber davon erfahren?
Vielen Dank im Voraus!
Das hängt von der Höhe der Strafe ab.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:55
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AW: Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen

Danke für die Antwort! Sagen wir, die Strafe wären 20 Tagessätze zu je 30 €, wie ist es dann?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 18:30
JHS JHS ist offline
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AW: Frage bzgl Diebstahl und seinen Folgen

Zitat:
wäre das eine Falschaussage?
Faktisch ja, rechtlich nein.

Zitat:
wäre das dann nicht als Diebstahl geringwertiger Sachen zu behandeln?
Wurde es (§ 248a) -- siehe Clown

Zitat:
Sagen wir, die Strafe wären 20 Tagessätze zu je 30 €, wie ist es dann?
Dann gibt es keinen Eintrag ins Führungszeugnis, solange nicht in den nä. 6 Jahren noch eine weitere Verurteilung hinzutritt.

Ein Eintrag erfolgt ins BZR, wo jedoch nur die in § 41 BZRG benannten Stellen Einsicht haben.
__________________
cheers, JHS
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