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Feststellung Drogenkonsum

Dies ist eine Diskussion zu Feststellung Drogenkonsum innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 20:10
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Feststellung Drogenkonsum

Hallo @ alle,

mal folgender fiktiver Fall: Person A zeigt Person B wegen Drogenkonsums an, weil B ein Kind hat und A sich wegen der Exzesse von B Sorgen um das Kindeswohl macht. Person B leugnet eidesstattlich, Drogen zu konsumieren. Hat A eine Möglichkeit, dass Person B einen Drogentest machen muss ? Kann das angeordnet werden ? Wie bringt man sowas "ins Rollen" ?

Danke

Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 22:31
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AW: Feststellung Drogenkonsum

Zitat:
Zitat von Stefan074D Beitrag anzeigen
Hat A eine Möglichkeit, dass Person B einen Drogentest machen muss ?
Ungefähr die gleiche, die B hat, um prüfen zu lassen, dass A masturbiert.

Zitat:
Kann das angeordnet werden ?
Ja. Eine körperliche Untersuchung ist allerdings ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit, die vom Grundgesetz geschützt ist. Da hier keine Gefahr in Verzug ist, wird ein Richter eine solche Untersuchung bei Bedarf anordnen müssen.
Zitat:
Wie bringt man sowas "ins Rollen" ?
Durch die Anzeige und eine Mitteilung beim Jugendamt. Alles weitere sollte man die Ermittlungsbehörden entscheiden lassen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 23:22
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AW: Feststellung Drogenkonsum

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ungefähr die gleiche, die B hat, um prüfen zu lassen, dass A masturbiert.
Du schlägst doch jetzt nicht eine Beziehung vor, um das Rausfinden zu lassen... hehehe



Phoenics

Geändert von Phoenics (25.11.2011 um 00:29 Uhr).
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