
18.12.2011, 23:50
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| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Nov 2009
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| AW: Festnahmerecht und Körperverletzung Zitat:
Zitat von Clown Die eigentliche Frage ist doch: wann hast du's? Wann hörst du endlich auf, dieses Forum mit deinem lebensfüllenden Kriminalfall vollzuspammen? Es ist mittlerweile mehr als erbärmlich ... | ... wolltest du dich nicht schon längst aus diesem Thread ausklinken? Dann hör du doch auf, weiter in diesem Thread zu lesen, keiner zwingt dich dazu, und schon gar nicht in besserwisserischer und polemischer Weise ständig deinen Senf dazu zu geben; wenn du ein so großes Interesse daran hast, dass hier "Ruhe einkehrt", dann lass es doch bleiben, ständig selbst Öl ins Feuer zu gießen. Aber anscheinend gehörst du zu der unangenehmen Kategorie von Zeitgenossen, deren Ego Schiffbruch erleidet, wenn es ja nicht das letzte Wort haben darf. Ich habe hier einen Fall vorgetragen und in allen Einzelheiten ausgebreitet, habe hierzu meinen Standpunkt immer wieder kundgetan, wobei erstaunlicherweise die Entscheidungen und entsprechenden Begründungen der Strafverfolgungsbehörden, die durchaus nicht "aus den Fingern gesogen sind", diesen meinen Standpunkt in bemerkensweiser Weise unterstützen. Die Gegenargumente der straftäterfreundlichen Elfenbeinturm-Juristerei, die hier ebenfalls in aller Breite vorgetragen wurden - und es ist ja auch legitim, diese zu äußern, denn dafür ist dieses Forum schließlich da, um gerade auch konträre Meinungen auszutauschen - können aber die strafrechtliche Praxis in Deutschland zum Glück nicht zu ihren Gunsten beeinflussen. |