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Festnahmerecht und Körperverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Festnahmerecht und Körperverletzung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #101 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 16:39
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen

Er hat nen Fall, ne Meinung, schreibt halbwegs lesenswert und füttert sogar mit Hintergrundinfos (Einstellung der StA).
Solches würde ich mir öfters wünschen.



Und ich finde es gut, wenn jmd Straftaten verhindert.
@FranzHubert08:
Danke für die Unterstützung. Ich möchte gerne anmerken, dass ich Ihre Beiträge hier ganz ausgezeichnet finde: argumentativ brilliant und auch für einen juristischen Laien gut verständlich geschrieben, da sehe ich im Hintergrund einen "high potential" im Bereich der Juristerei, vor dem wohl noch eine blendende Karriere stehen dürfte. Chapeau!
Ich werde mich auch noch gerne bemühen, Hintergrundinfos aus den fiktiven Vernehmungsprotokollen hier einzustellen.
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  #102 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 18:09
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Wenn er aber meinte, dass das Ticketweiterverkaufen und -weiternutzen unrechtmäßig ist und bestraft werden sollte, dann stimme ich damit überein.
Du doch sicher auch, oder? (mal unabhängig vom Ansetzen der Strafbarkeit) ^^

Ich stimme damit nicht überein. De lege ferenda ist die Strafbarkeit des bloßen Schwarzfahrens abzuschaffen; das bloße Weiterverkaufen des Tickets ist schon bisher unter keinem rechtlichen Aspekt strafbar, sofern der Käufer nicht getäuscht wird.

Lampedusa ist in diesem Thread mit Sachargumenten nicht zu erreichen, sondern operiert mit einer simplen Freund-/Feindkennung. Das mag für seine berufliche Tätigkeit ausreichen, wobei es zu den threadgegenständlichen Problemen geführt hat, leider steht ihm seine Betriebsblindheit im Weg, wenn es darum geht, die komplexen juristischen Probleme des Falles zu erfassen.

Bedenklich ist es allerdings, dass ihm der juristische Nachwuchs beispringt, wenn er sich in Nazidiktion ("gesundes Rechtsempfinden") und Nazidenken (Strafe ohne Gesetz) ergeht.
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  #103 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 18:38
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Irgendwas Neues darin? Du wolltest also nochmal bekräftigen, dass du andrer Meinung bist als lampedusa, die eingangs erwähnte Rechtsanwältin und die Staatsanwaltschaft? Das hatten wir doch schon.

Ggf werden wir Revision zum Clown erheben.

Ihr habt bisher echt nicht viel mehr auf die Platte gebracht als merkwürdige Wörter, die nach Sturm klingen, aber nur Brise verursachen (de lege feranda. Unsinn. Schwachsinn. geschwurbeltes Hantieren). Dann habt ihr wiederholt, wie der Versuch definiert ist - ich sagte bereits, das weiß jeder der hier Diskutierenden. Dann habt ihr lamepdusa, der andrer Meinung war als ihr und beiläufig gar Autoritäten zitieren konnte, aufs schärfste beleidigt.

Das ist ein kleines Summarum dieses Threads. Nun bringt ihr die Nazis aufs Tapet...

Lies dir deine Threads durch und die vielen Beleidigungen und frage dich dann, wer hier die Sachebene verlassen hat. Du bist für Gegenmeinungen notorisch unerreichbar, das könntest du doch wenigstens zugeben. Du behauptest ja auch mit unvergleichlicher Gewissheit, dass die Staatsanwaltschaft irrt.

Die Meinungen sind ausgetauscht.
Ich fasse nochmal meine zusammen: Grds wäre die Strafbarkeit in solchem Fall nicht gegeben, weil sie zu früh einsetzte (Vorbereitung). Der Unterschied ist hier, bzw. das Bemerkenswerte, dass nicht eine universell einsetzbare Axt gekauft wurde (dein Argument), sondern ein Falschticket, das entweder vergeudet gekauft wurde oder nur einem Zweck dienen kann. Das ist der Unterschied zur Axt. Darauf hebt auch die RA ab.
Der BGH hat zu deiner Formel gesagt, die du gebetsmühlenartig vorträgt und unter die du subsumieren willst wie unter die dritte binomische, dass eine Verallgemeinerung unmöglich ist und es stets der wertenden Betrachtung des Gerichts bedürfe. Die Formel hat keinen Selbstzweck, sondern tiefere Gründe; du hast noch keinen genannt. Wieso sollte er straflos sein? Weil er es sich noch umüberlegen könnte? Das wäre wohl das einzige Argument.

Was die Strafbarkeit angeht, bin ich mir weder in die eine noch in die andre Richtung sicher. Wir werden sehen, wie es sich entwickelt.

Können wir den Thread nun beenden?
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  #104 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 18:47
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Verstehst du, es hat jeder erkannt, dass es gute Gründe gibt, die für deine Meinung sprechen. Jeder 08/15-Jura-Student würde sie vertreten.
Nur, indem du persistierst wie ein bissiger Hund, hinterlässt du nicht den Eindruck eines abgeschlossenen Juristen, den du offenbar gerne hinterlässt.
Ich kenne einige Juristen, keiner würde so aggressiv schreiben und so verhement Gegenmeinungen verwerfen wie du, wirklich nicht.

Ich finde das nicht in Ordnung. Und ich finde euer Verhalten gegenüber einem Neuling nicht in Ordnung. Und gäbe es hier Moderatoren im Juraforum, hätten die längst eingegriffen.
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  #105 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 18:53
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Ihr habt bisher echt nicht viel mehr auf die Platte gebracht als merkwürdige Wörter, die nach Sturm klingen, aber nur Brise verursachen (de lege feranda. Unsinn. Schwachsinn. geschwurbeltes Hantieren). Dann habt ihr wiederholt, wie der Versuch definiert ist - ich sagte bereits, das weiß jeder der hier Diskutierenden. Dann habt ihr lamepdusa, der andrer Meinung war als ihr und beiläufig gar Autoritäten zitieren konnte, aufs schärfste beleidigt.
Dass sich ein Laie beschwert, wenn er mit juristischen Fachbegriffen traktiert wird, mag ja noch angehen. Dass aber ein Jurastudent meint, "de lege feranda [sic!]" als "merkwürdiges Wort" abtun und als "Unsinn, Schwachsinn und geschwurbeltes Hantieren" bezeichnen zu müssen, verwundert doch nicht wenig.

Abseits davon hast du freilich Recht, die Sache ist ausgeschrieben. Das wird Lampedusa allerdings nicht daran hindern, in drei Monaten hier erneut aufzukreuzen, um lebenslängliches Zuchthaus für den Ticketdealer zu fordern, den er angeblich zusammengeschlagen hat.
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  #106 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:01
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Die Wörtlichkeiten stammen von dir, Clown.
Es sind Zitate, nicht meine Bezeichnung des Fremdworts.

Ihr lest eine Haltung in lampedusa, die ich nirgendwo heraus lesen kann. Vielleicht ist er einfach strikt FÜR Ordnung und Recht und GEGEN Unrecht. Er wollte eine Straftat verhindern.

Das Allerschlimmste wäre das, dass er darin überzogen hat. ME besser, als in die andre Richtung zu überziehen, in die Richtung der Gleichgültigkeit und des Heraushaltens. Ich versuche auch lieber einmal zu oft eine Straftat zu verhindern als einmal zu wenig.

Er hat nie Strafe ohne Gesetz gefordert und er wird auch nie lebenslanges Zuchthaus fordern, und das weißt du auch selbst.
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  #107 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:09
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Die Wörtlichkeiten stammen von dir, Clown.
Es sind Zitate, nicht meine Bezeichnung des Fremdworts.
Es mag sein, dass ich diese Worte gebraucht habe; aber was ist der Sinn deines Vorgehens? Hat es irgendeine tiefere Bewandnis, dass du einzelne Worte, die ich in dem einen Zusammenhang gebraucht habe, aus diesem reißt und in einem anderen anführst?
Zitat:
Ihr lest eine Haltung in lampedusa, die ich nirgendwo heraus lesen kann.
Lern lesen:

Zitat:
Ich meine eher, dass es dem gesunden Rechtsempfinden widerstrebt, kleinkriminelle Subjekte wie den B im geschilderten Fall einfach gewähren zu lassen, so wie es Clown hier allem Anschein nach vertritt.
Zitat:
Er wollte eine Straftat verhindern.

Das Allerschlimmste wäre das, dass er darin überzogen hat. ME besser, als in die andre Richtung zu überziehen, in die Richtung der Gleichgültigkeit und des Heraushaltens. Ich versuche auch lieber einmal zu oft eine Straftat zu verhindern als einmal zu wenig.
Solange du nicht wildfremde Leute zusammenschlägst, die sich nach deinem "gesunden Rechtsempfinden" gerade strafbar machen, ist das ja auch in Ordnung.
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  #108 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:17
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Die zitierten Wörtlichkeiten hatten keinen tieferen Sinn, den ich hätte mitzitieren müssen.
Die Zitate sollten deinen Umgang mit Lampedusa zeigen. Man kann sich den Zusammenhang leicht denken: lampedusa Meinung, du andrer Meinung. Oder? Du Erklärung, lampedusa noch immer andrer Meinung.
Beleidigungen werden auch im Kontext nicht besser.

Ich will das nicht vertiefen, kann nur versichern, dass mit deinem Zitat (ich hatte es mehrmals lesen müssen, weil ich es schon mal zitiert bekam, s.o. im Thread) nichts über Strafbarkeit ohne Gesetz gesagt ist.
Du bist andrer Meinung. Das ist in Ordnung. Ich weiche von meiner nicht ab.

Ich wollte das, was nun geht, überhaupt nicht, also wirf mir das nicht indirekt vor ("was du damit bezwecken willst"). DU hast den Thread nochmal aufgewärmt.
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  #109 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:21
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Wollen wir alle gemeinsam abwarten, was herauskommt? Ich könnte mir vorstellen, dass uns lampedusa ajouriert.

Das andere kann er ja selbst beantworten, wozu ich ihn hiermit auffordere: Forderst du, lampedusa, Strafe ohne Gesetz? Fügst du dich dem, was das Gericht urteilt?
Geht eigentlich niemanden was an, was du denkst, ich mache das, um dir Gelegenheit zu geben und im Wissen, dass du mich bestätigst und um den Thread zur Ruhe zu bringen.

Einverstanden?
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  #110 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:31
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Die StA hat das Verfahren gegen Lampedusa doch längst eingestellt, weil der Nachweis einer Körperverletzung nicht zu erbringen ist.
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