Dies ist eine Diskussion zu Falschen Artikel zurück geschickt... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Falschen Artikel zurück geschickt... Der Verkäufer bestätigt zunächst den korreckten Wareneingang. Die Rückzahlung läßt auf sich warten und auf Nachfrage schreibt der Verkäufer, dass es für falsch rückgelieferte Ware keine Rückerstattung des Kaufpreises gäbe und der Fall bei der Polizei angezeigt würde. Da der Verkäufer nichts über die Art und Weise des falschen Artikels erklärte, ging der Käufer von einem Hinauszögerungsversuch der Erstattung aus. Einige Tage später fiel dem Käufer auf, dass es tatsächlich eine Verwechselung der Ware gegeben hat. Hat der Käufer mit einer Strafe zu rechnen, wenn er die festgestellte Verwechselung bekannt gibt? Vielen Dank! |
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| AW: Falschen Artikel zurück geschickt... Zitat:
Das ist schlicht ein Irrtum, und nicht strafbar. Wenn der Verkäufer erkennt, daß der Käufer den gekauften Gegenstand zurückgeben will und dabei versehentlich einen falschen Gegenstand zurückschickt, dann muß er diesen (auf Kosten des Käufers) zurücksenden, an dem Rückgaberecht des Käufers ändert das nicht. Es kann natürlich durch diesen Irrtum passieren, daß der Käufer die 14-Tage-Frist für die Rücksendung versäumt. Das ist dann sein Problem. Es hindert den Käufer aber niemand daran, nun auch noch schnellstens den richtigen Gegenstand zurückzusenden, falls die 14-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist. Vernünftigerweise einigt man sich mit dem Verkäufer dann darauf, daß er den "falschen" Gegenstand zurückschickt und die Kosten dafür von dem Erstattungsbetrag abzieht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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