Dies ist eine Diskussion zu falsche Versicherung an Eides Statt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| falsche Versicherung an Eides Statt Im Rahmen der Aufnahme des Protokolls musste A eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Nehmen wir weiter an, dass A in dieser eidesstattlichen Versicherung u. a. angibt, dass A mit B eine Aussprache wollte und B diese Aussprache abgelehnt hat. Als Anlage zu dieser eidesstattlichen Versicherung legt A Schriftverkehr zwischen A und B vor aus welchem ersichtlich ist, dass B zur Aussprache bereit war. Für mich stellt sich die Frage, ob darin bereits eine falsche eidesstattliche Versicherung liegt. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wird auf das Thema Aussprache nicht eingegangen. Die Verhandlung endet zwischen beiden mit einem Vergleich. Damke im Voraus |
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| AW: falsche Versicherung an Eides Statt Aha. Und A hat eidesstattlich versichert, dass er den handlosen Handstand beherrscht oder dass A morgens mit dem linken Bein aufsteht? Wie soll man feststellen können, ob eine fiktive Person A eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wenn der Inhalt nicht bekannt ist? Oh warte meine Kristallkugel meldet sich gerade... |
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| AW: falsche Versicherung an Eides Statt [QUOTE=Casa;929620]Aha. Und A hat eidesstattlich versichert, dass er den handlosen Handstand beherrscht oder dass A morgens mit dem linken Bein aufsteht? Wie soll man feststellen können, ob eine fiktive Person A eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wenn der Inhalt nicht bekannt ist? QUOTE] Habe ich ich da jetzt unverständlich ausgedrück? Die Aussage von A sollte seine "B hat eine Aussprache abgelehnt" A legt dem Gericht zur Anlage zu dieser EV ein Schriftverkehr zwischen A und B vor aus welchem ersichtlich ist, dass B zur Aussprache bereit war. Für mich stellt sich die Frage, ob darin bereits eine falsche eidesstattliche Versicherung liegt. |
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