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Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 09:29
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Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s

Hallo!
Angenommen Artzhelferin A1 und A2 arbeiten bei einem Arzt U.
U teilt seine Arzthelferinnen nach festen Beschäftigungen ein, A1 assistiert und A2 erledigt die Information und Abrechnungen an die Krankenkassen.

U nimmt Haus-Termine an, die er tatsächlich nicht ausführt. Aus diesem Grund beauftragt er A1 diese Hausbesuche durchzuführen und dort Behandlungen vorzunehmen, die A1 zwar routinemäßig beherrscht, jedoch rechtlich nicht vornehmen darf, z.B. Katederwechsel.

A2 rechnet die Hausbesuche der A1 bei den KK als Hausbesuche des Arztes ab.

Beide, A1 und A2, sind sich über dieses falsche Verhalten bewusst und möchten das eigentlich nicht. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz jedoch führen sie die Abrechnungen und Hausbesuche fort. A1 hat diesbezüglich sogar per Mail eine Vertrauensperson der Ärtzekammer angeschrieben und um Hilfe gebeten, die jedoch ausblieb.

Mittlerweile hat A2 die Konsequenzen gezogen und hat den Arbeitsplatz gewechselt. A1 ist im Erziehungsurlaub und erhielt nun die Kündigung. (Auch wenn diese unwirksam ist, es ist die dritte ... er will A1 loswerden).

A1 und A2 möchten die Sachlage nun aufklären, jedoch ohne sich selber der strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen.

Wären A1 und A2 strafrechtlich verfolgbar?
Was könnten A1 und A2 tun um diese Missstände zu beenden, da es sich letzlich um Betrug an alle beitragszahler handelt.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 10:44
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AW: Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s

Das Wechseln eines transurethralen Katheters kann rechtmäßig durch eine Arzthelferin äääh medizinische Fachangestellte geschehen. Nur suprapubische Katheter und "spezielle" müssen durch einen Arzt gewechselt werden.

Dies ist aber nicht die primäre Frage, sondern ob der Arzt eine Leistung abgerechnet hat, die nicht delegierbar ist. Dazu müsste man die Leistungsziffer(n) wissen, die abgerechnet wurden.

Ist dies der Fall, liegt ein Betrug vor, der nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sondern im schlimmsten Fall auch den Entzug der ärztlichen Approbation.

Die Abrechnung wird zwar praktisch von der Arzthelferin vorgenommen, der Arzt muss diese aber kontrollieren, und er ist für sie verantwortlich.

Die Mitschuld der Arzthelferin ist hier als gering einzustufen, sie hat das ihrer Meinung nach betrügerische Verhalten einer übergeordneten Stelle gemeldet (allerdings der suboptimalen, besser wäre die KV gewesen) und sie trägt wesentlich zur Aufklärung bei, wenn sie Anzeige erstattet.

Übrigens ein nicht seltenes Verhalten von Arzthelferin und Arzt: es wird viel Schmu gemacht, und wenn die Helferin fliegt, packt sie aus.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 21:06
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AW: Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s

Hallo!
Vielen Dank!

Leider kenne ich mich in keinster Weise mit medizinischen Behandlungen aus. Aber der Fall könnte so gelagert sein, dass tatsächlich auch suprapubische Katheter gewechselt wurden.

Die Unterschrift des Arztes erfolgte immer erst am Quartalsende.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 21:25
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AW: Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s

Zitat:
Zitat von MrHide Beitrag anzeigen
Aber der Fall könnte so gelagert sein, dass tatsächlich auch suprapubische Katheter gewechselt wurden.
Dann wurde nicht nur eine falsche Abrechnungsziffer angesetzt, sondern auch eine ärztliche Leistung durch nichtärztliches Personal erbracht.

Der Helferin kann man den Vorwurf machen, warum die die Tätigkeit ausgeführt hat, obwohl sie wusste, dass sie dazu nicht qualifiziert war. Auch, wenn es angeordnet wurde, hätte sie sie verweigern müssen. Und dem Arzt muss man vorwerfen, dass er eine Tätigkeit delegiert hat, die nicht zu delegieren ist.

Zitat:
Zitat von MrHide
Die Unterschrift des Arztes erfolgte immer erst am Quartalsende.
Schon richtig, allerdings muss er 1. für die Korrektheit der Abrechnung sorgen und haften und 2. hat die Arzthelferin die Leistungsziffer wohl kaum aus eigener Phantasie angesetzt, sondern nach Aufforderung durch den Arzt (oder sie hat gesehen, dass es in der Praxis so üblich ist).

Wenn sie vorhat, auszupacken, sollte sie sich anwaltlich beraten lassen. Und sie sollte nicht vergessen, dass solche Machenschaften zu Lasten der Patienten und der Versicherten gehen und erst enden, wenn sie aufgedeckt werden.
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