Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Falsche Abrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Abrechnung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree6Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:58
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

X möchte jetzt Anzeige erstatten.
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 22:57
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Was für ein Prozessrisiko? Davon kann man im Strafrecht -wenn überhaupt- reden, wenn ein Pauschalhonrar vereinbart worden wäre, in dem auch die gerichtliche Vertretung (also Erscheinen vor Gericht zum Einspruchstermin) enthalten gewesen wäre.

Allerdings ist der Anwalt hier dennoch im Recht. Ich hab noch mal nachgesehen und das worauf ich hinauswollte, geht nicht. Der Anwalt halt lediglich die falsche VV Nr. benutzt:

Nr 4104 VV RVG beeinhaltet eine Tätigkeit(!) des Anwalts im Ermittlungsverfahren vor(!) Eingang des Strafbefehlsantrags oder der Anklageschrift bei Gericht. Wenn der Anwalt also das erste Mal in der Sache ksonultiert wurde, als der Strafbefehlsantrag schon da war (also bei Gericht) kann der Anwalt hier keine 4104 berechnen, da er dann nicht vor Eingang des Strafbefehls tätig gewesen sein kann.

Allerdings kann er die 4106 (in gleicher Höhe) berechnen, denn die wird nicht erst mit Eingang des Einspruchs bei Gericht ausgelöst (wie ich zunächst fälschlich annahm), sondern bereits mit einer Tätigkeit, die zeitlich nach dem Ende des Zeitraums in dem die 4104 berechnet werden kann liegt, also nach dem Eingang des Strafbefehlsantrags bei Gericht. Das bedeutet, dass alleine schon das Diktieren des Einspruchs auf sein Diktiergerät dem Anwalt die 4106 beschert.

Zitat:
Zitat von RiOLG Burhoff
Auch im Strafbefehlsverfahren verdient der RA für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall zunächst eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG (allgemein zur Grundgebühr Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Nr. 4100 VV RVG Rn. 1 ff.; Burhoff RVGreport 2004, 53). Ebenso wie das allgemeine Strafverfahren kennt auch das Strafbefehlsverfahren das vorbereitende Verfahren, in dem der RA ein Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG verdient. Das vorbereitende Verfahren endet nach der Anm. zu Nr. 4104 VV RVG mit dem Eingang des Antrags auf Erlass des Strafbefehls bei Gericht. Damit beginnt das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszuges, in dem Verfahrens- und Terminsgebühr (Nr. 4106 ff. VV RVG) anfallen können. Insoweit gelten keine Besonderheiten. Auch hinsichtlich der Rechtsmittelverfahren gelten die allgemeinen Regeln (Nrn. 4124 ff. VV RVG). Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Gebühren des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 VV RVG.
Die Rechnung ist also korrekt, auch wenn der Einspruch nicht eingelegt wurde.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:37
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Es ist kein Betrug des Anwalts ersichtlich, und auch ein Betrugsversuch nicht, jedenfalls nicht nachweisbar. Jegliche Tätgikeit des Anwalt nach Eingang des Strafbefehlsantrags bei Gericht löst die 140,00 € Mittelgebühr des 4106 VV RVG (die RB hier beanstandet) aus. Also wie ich schon sagte, auch das bloße verfassen oder diktieren des Einspruchs (auch ohne dass er abgesendet wird). Und selbst wenn er ihn noch nicht diktiert hätte, könnte man ihm das nicht nachweisen. Der einzige Formfehler, den der Anwalt hier gemacht hat, ist eine falsche Abrechnungsnummer zu wählen (es hätte die 4106 sein müssen statt der 4104). Da die aber den exact selben Gebührenrahmen (somit auch die selbe Mittelgebühr) hat, fehlt es schon am Tatbestandsmerkmal des rechtswiderigen Vermögensvorteils.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 16:00
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Sie sollten sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges vertraut machen. Der Anwalt macht eine Position aus der VV des RVG geltend. Diese Position (den Formfehler der richtigen Nr. mal außen vor gelassen) steht ihm -wie jetzt bereits mehrfach gesagt und wie auch durch den Kommentar von Burhoff belegt- bereits zu, bevor er den Einspruch bei Gericht eingereicht hat. Er muß ihn nur verfasst/diktiert haben (oder eine andere "Handlung" im Sinne von Nr. 4106 VV RVG getätigt haben)

Das "Volksempfinden", wann etwas strafbar zu sein hat, stimmt halt nicht immer mit dem geltenden Recht überein.
Angelito likes this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #15 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 22:44
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Sorry, darauf antworte ich nicht mehr näher. Es hat keinen Sinn mit Blinden über Farben zu diskutieren. Sie haben offensichtlich nicht mal ansatzweise Ahnung von den grundlegensten Dingen des Strafrecht.

Die Kohle steht dem Anwalt zu - er verschafft sich keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil.
Humungus and Angelito like this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #16 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 08:47
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 434
98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)98% positive Bewertungen (434 Beiträge, 69 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Sorry, darauf antworte ich nicht mehr näher. Es hat keinen Sinn mit Blinden über Farben zu diskutieren. Sie haben offensichtlich nicht mal ansatzweise Ahnung von den grundlegensten Dingen des Strafrecht.

Die Kohle steht dem Anwalt zu - er verschafft sich keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil.
Richtig. Nicht...füttern...
Humungus and Kyuubi86 like this.
Mit Zitat antworten

  #17 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:46
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Zitat:
an die §§ 185 ff. StGB, ...
Frisch ans Werk. Zeigen Sie mich an.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsche Abrechnung Immobilienrecht 07.06.2010 11:04
Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.05.2010 21:25
Falsche Abrechnung der Beratungsgebühr Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.10.2009 20:36
NK Abrechnung - falsche Personenzahl abgerechnet Mietrecht 25.06.2007 13:34
Falsche Nebenkosten-Abrechnung Mietrecht 12.10.2006 19:48





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN