Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Falsche Abrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Abrechnung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree6Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 10:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Falsche Abrechnung

Hallo,

mal angenommen das ein Strafbefehl über 600 EURO wegen Urkundenfälschung eingeht.
Bei Anwalt Y wird dann abgesprochen, dass gegen die Höhe der Strafe aufgrund der Vermögensverhältnisse Widerspruch eingelegt werden soll.
Dazu soll X Kontoauszüge vorlegen.
Am selben Nachmittag entscheidet Herr X sich die Stafe zu bezahlen und teilt dies auch dem Anwalt Y per Mail mit. Kontoauszüge legt X nicht vor.
Herr X hatte nur einen Termin über ca. 15 Minuten beim Anwalt y.
Jetzt trifft bei X eine Rechnung ein:
Grundgebühr 4100 165,00 EURO
Verfahrensgebühr 4104 140,00 EURO
Pauschale Post 20,00 EURO.
Anwalt Y behauptet frech, Widerspruch wäre schon eingelegt und verweist auf das Prozesskostenrisiko. Die Rechnung ist somit fällig.
Ohne Kontoauszüge ist das aber für Y Zauberei.
X hat noch in der selben Woche das Mandat gekündigt.

Das Schriftstück (Widerspruch) hat X beim Anwalt Y angefordert. Y reagiert aber nicht und verweist auf die Rechnung.
X geht jede Wette ein, dass das Schreiben nicht existiert.
Muss X das hinnehmen? X WILL eine Kopie des Schriftsatzes.
Servus

Geändert von Richardfburton (18.01.2012 um 13:25 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 12:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 1.494
93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1494 Beiträge, 59 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:57
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.558
100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Ist doch ganz einfach:

A ruft bei Gericht an (oder schreibt) und fragt nach, ob es in der Sache einen Einspruch (in Strafsachen heißt es nicht Widerspruch) gab. Der müßte dann ja wohl auch (vom RA) zurückgenommen worden sein. Fand diese Tätigkeit statt, ist die Rechnung richtig.

Allerdings scheint 4104 als Berechnugsgrundlage falsch zu sein, wenn A das erste mal in der Strafsache beim RA war, als er den Strafbefehl schon bekommen hatte. In dem Fall hätte man 4106 nehmen müssen. Ist aber der selbe Gebührenrahmen, macht also finanziell nichts aus.

Was die Wahrscheinlichkeit angeht, dass der RA auch ohne Kontoauszüge bereits Einspruch eingelegt hat, halte ich die für nicht so klein. Denn hinsichtlich des Einspruchs läuft die 2 Wochen Frist. Was erledigt ist, ist erledigt und kann nicht mehr vergessen werden. KTO-Auszüge kann man immer noch beim Gericht nachreichen, oder mit zur HV nehmen.
Domingo likes this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Ist doch ganz einfach:

A ruft bei Gericht an (oder schreibt) und fragt nach, ob es in der Sache einen Einspruch (in Strafsachen heißt es nicht Widerspruch) gab. Der müßte dann ja wohl auch (vom RA) zurückgenommen worden sein. Fand diese Tätigkeit statt, ist die Rechnung richtig.

Allerdings scheint 4104 als Berechnugsgrundlage falsch zu sein, wenn A das erste mal in der Strafsache beim RA war, als er den Strafbefehl schon bekommen hatte. In dem Fall hätte man 4106 nehmen müssen. Ist aber der selbe Gebührenrahmen, macht also finanziell nichts aus.

Dazu war der Anwalt aber nicht befugt, weil Unterlagen nicht vorhanden waren bzw fehlen.
A will die Unterlagen vom RA
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:11
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.558
100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

Ich hatte meinen Beitrag zwischenzeitlich noch ergänzt.

Zitat:
Dazu war der Anwalt aber nicht befugt, weil Unterlagen nicht vorhanden waren bzw fehlen.
Meinen Sie die Kontoauszüge? Das tut -wie gesagt- nichts zur Sache. Die können nachgereicht werden. Im Gegenteil: Wäre A z.B. erst nach 3 Wochen mit den Kontoauszügen angekommen und der Anwalt hätte so lange gewartet und keinen Einspruch eingelegt, hätte A den RA ggf. haftbar machen können, weil der die 2 Wochenfrsit hat verstreichen lassen, ohne fristwahrend Einspruch einzulegen.

Die Kontoauszüge haben mit der Befugnis Einspruch einzulegen causal nichts zu tun.

Zitat:
A will die Unterlagen vom RA
Die wird er dann auch bekommen
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

Trotzdem will A die Unterlagen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 18:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

Hallo,

so X hat Aukunft beim Gericht eingeholt und sie da: es wurde kein Einspruch eingelegt.
Somit ist die Gebührenaufstelleung erstunken und erlogen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 18:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

X will sich das nicht BIETEN lassen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 23:13
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.558
100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3558 Beiträge, 351 Bewertungen)  
AW: Falsche Abrechnung

@RB

Wenn also kein Einspruch eingelegt war, besteht kein Anspruch auf Nr. 4106 (die hat er ja auch nicht berechnet, hätte er aber müssen, wenn Einspruch eingelegt gewesen wäre).

Die Frage die weiterhin offen ist:

Wann war X das erste Mal in dieser Sache bei dem RA. Vor Eingang des Strafbefehls, oder erst nachdem der Strafbefehl da war?
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 17:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Richardfburton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Abrechnung

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
@RB

Wenn also kein Einspruch eingelegt war, besteht kein Anspruch auf Nr. 4106 (die hat er ja auch nicht berechnet, hätte er aber müssen, wenn Einspruch eingelegt gewesen wäre).

Die Frage die weiterhin offen ist:

Wann war X das erste Mal in dieser Sache bei dem RA. Vor Eingang des Strafbefehls, oder erst nachdem der Strafbefehl da war?
Also Stafbefehl hatte X beim Anwalt Y dabei.
Y begründete die Rechnung auch mit dem Prozessrisiko, als ob es schon ein Prozess gegeben hätte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsche Abrechnung Immobilienrecht 07.06.2010 12:04
Falsche Abrechnung des Arztes bei den KK´s Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.05.2010 22:25
Falsche Abrechnung der Beratungsgebühr Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.10.2009 21:36
NK Abrechnung - falsche Personenzahl abgerechnet Mietrecht 25.06.2007 14:34
Falsche Nebenkosten-Abrechnung Mietrecht 12.10.2006 20:48





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN