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Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Dies ist eine Diskussion zu Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.01.2012, 17:03
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Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Eine Frau erstattet an den Abend als es angeblich geschah eine Anzeige gegen ihren damaligen Freund wegen Vergewaltigung unter Bedrohung von ein Messer. Sie sagt am nächsten Tag aus das es ein Tag früher passiert ist und er sie nicht mit ein Messer bedroht hat. Der Freund streitet alles ab weil nichts passiert ist.
Nachträglich bestätigt sie gegenüber ihren (mittlerweile) ex-Freund das es eine Falschaussage war, es ihr nur um das Sorge-recht des gemeinsamen Kind zu tun ist und das die Anzeige ein Versuch war ihm außer Gefecht zu setzen.
Der ex-Freund möchtet jetzt eine Gegenanzeige erstatten. Der ex-Freund kann nachweisen das die Frau ständig Lügen verbreitet und die Frau vor diese letzte Anschuldigung schon mehrmals Falschanzeigen erstattet hat wegen Gefährliche Körperverletzung und Unterschlagung eines Fahrzeug.
Was könnten die Folgen für die Frau die angeblich an Borderline leidet sein?

(Entschuldigung für die Rechtschreibung, bin Ausländer)
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:19
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Kann sein, dass sie nach § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit eingestuft wird.
Befand sie sich bereits in psychiatrischer Behandlung? Ist die Diagnose medizinisch diagnostiziert worden?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:26
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Sie hat die Diagnose Borderline, sie ist öfters aufgenommen worden, sie bekam am nächsten Tag eine Zwangseinweisung weil sie eine Gefahr für sich selbst war, wurde aber nach eine Woche wieder entlassen.

Geändert von Haarzopf (14.01.2012 um 17:27 Uhr). Grund: Zeile Hinzugefügt
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:30
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Zu hinterfragen wäre nur, ob sie in dem Moment in der Lage war die Konsequenzen ihres Handelns einzuschätzen.

Wer jemanden falsch verdächtigt, um Vorteile in einem Sorgerechtsprozess zu erlangen ist m.E. in der Lage gewesen die Konsequenzen seines Handelns zu verinnerlichen und zu hat erkannt, dass es falsch ist.


Anzuwenden ist in jedem Falle:

Zitat:
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
Und das vermutlich in mehreren Fällen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:40
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Zitat:
Was könnten die Folgen für die Frau die angeblich an Borderline leidet sein?
sofern man ihr nachweisen kann, dass sie gelogen hat, wird sie wegen falscher verdächgitung verurteilt werden.[/URL]

vermiderte schuldfähigkeit wird bei einer borderlinstörung sicher nicht in frage kommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:40
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Sie hat gegenüber ihren Ex gestanden das die andere Anzeigen der gleiche Grund hatten. Sie tut außerdem als ob sie gesund wäre. Was könnte der Ex am besten tun?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:10
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Ob eine verminderte oder gar keine Schuldfähigkeit vorliegt, entscheidet die Staatsawaltschaft bzw. das Gericht.

Zunächst prüft es die Staatsanwaltschaft, sagt die "Nein, keine vSf", dann kann man sich vor Gericht darüber streiten, ob die StA vielleicht irrt, sagt die StA selbst "Keine Schuldfähigkeit gemäß §20 StGB" oder "verminderte Schuldfähigkeit gemäß §21 StGB", dann bleiben dem Geschädigten nur die üblichen zur Verfügung stehenden Mittel, mit denen ggf. eine unwillige Staatsanwaltschaft "zum Jagen getragen" werden kann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:18
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
vermiderte schuldfähigkeit wird bei einer borderlinstörung sicher nicht in frage kommen.
Naja, so sicher kann man das nicht ausschlliessen.

Hier eine informative Seite:
http://www.wiete-strafrecht.de/User/...21%20StGB.html
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  #9 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 20:10
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Zitat:
Zitat von Haarzopf Beitrag anzeigen
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Und das sind die einzigen Beweise die er hat?
__________________
Zitat:
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  #10 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 20:37
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AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung

Sie hat es per e-Mail gestanden, also schriftlich und IP-Adresse als Nachweis der Absender. Die Kripo hat davon abgesehen der ex-Freund zu verhaften weil die schon ihre Zweifel hatten über dem Wahrheitsgehalt ihre Aussage.
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