Dies ist eine Diskussion zu Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Nachträglich bestätigt sie gegenüber ihren (mittlerweile) ex-Freund das es eine Falschaussage war, es ihr nur um das Sorge-recht des gemeinsamen Kind zu tun ist und das die Anzeige ein Versuch war ihm außer Gefecht zu setzen. Der ex-Freund möchtet jetzt eine Gegenanzeige erstatten. Der ex-Freund kann nachweisen das die Frau ständig Lügen verbreitet und die Frau vor diese letzte Anschuldigung schon mehrmals Falschanzeigen erstattet hat wegen Gefährliche Körperverletzung und Unterschlagung eines Fahrzeug. Was könnten die Folgen für die Frau die angeblich an Borderline leidet sein? (Entschuldigung für die Rechtschreibung, bin Ausländer) |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Kann sein, dass sie nach § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit eingestuft wird. Befand sie sich bereits in psychiatrischer Behandlung? Ist die Diagnose medizinisch diagnostiziert worden? |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Sie hat die Diagnose Borderline, sie ist öfters aufgenommen worden, sie bekam am nächsten Tag eine Zwangseinweisung weil sie eine Gefahr für sich selbst war, wurde aber nach eine Woche wieder entlassen. Geändert von Haarzopf (14.01.2012 um 17:27 Uhr). Grund: Zeile Hinzugefügt |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Zu hinterfragen wäre nur, ob sie in dem Moment in der Lage war die Konsequenzen ihres Handelns einzuschätzen. Wer jemanden falsch verdächtigt, um Vorteile in einem Sorgerechtsprozess zu erlangen ist m.E. in der Lage gewesen die Konsequenzen seines Handelns zu verinnerlichen und zu hat erkannt, dass es falsch ist. Anzuwenden ist in jedem Falle: Zitat:
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Zitat:
vermiderte schuldfähigkeit wird bei einer borderlinstörung sicher nicht in frage kommen. |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Sie hat gegenüber ihren Ex gestanden das die andere Anzeigen der gleiche Grund hatten. Sie tut außerdem als ob sie gesund wäre. Was könnte der Ex am besten tun? |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Ob eine verminderte oder gar keine Schuldfähigkeit vorliegt, entscheidet die Staatsawaltschaft bzw. das Gericht. Zunächst prüft es die Staatsanwaltschaft, sagt die "Nein, keine vSf", dann kann man sich vor Gericht darüber streiten, ob die StA vielleicht irrt, sagt die StA selbst "Keine Schuldfähigkeit gemäß §20 StGB" oder "verminderte Schuldfähigkeit gemäß §21 StGB", dann bleiben dem Geschädigten nur die üblichen zur Verfügung stehenden Mittel, mit denen ggf. eine unwillige Staatsanwaltschaft "zum Jagen getragen" werden kann.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Zitat:
Hier eine informative Seite: http://www.wiete-strafrecht.de/User/...21%20StGB.html |
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Und das sind die einzigen Beweise die er hat?
__________________ Zitat:
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| AW: Falschanzeige wegen Bedrohung und Vergewaltigung Sie hat es per e-Mail gestanden, also schriftlich und IP-Adresse als Nachweis der Absender. Die Kripo hat davon abgesehen der ex-Freund zu verhaften weil die schon ihre Zweifel hatten über dem Wahrheitsgehalt ihre Aussage. |
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