Dies ist eine Diskussion zu eventuelle Anklage wegen Betrugs (Deutsche Bahn)! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| eventuelle Anklage wegen Betrugs (Deutsche Bahn)! Folgendes Problem besteht: A wurde beim Bahn fahren kontrolliert und musste somit die Fahrkarte vorzeigte. Es war das Schülerplusticket, da A auch noch 16 ist und somit Schülerin. Dieses Ticket gehörte aber ursprünglich A's Bruder, der dieses jedoch nicht mehr benötigte, da er bereits Auto fahren kann, somit dachte A, dass man innerhalb der Familie das dann trotzdem benutzen darf. Dies war jedoch wie A festellte sehr naiv gedacht! Denn A wurde wie gesagt kontrolliert und man verlangte A's Ausweis, daraufhin sagte A sofort, dass das nicht A's Ticket sei, sondern des Bruders. Der Kontrolleur meinte dann, dass man das Ticket nicht überschreiben darf und A somit schwarz gefahren ist. A sagte ihm, dass es A nicht bewusst war, dass dies innerhalb der Familie nicht benutzt werden darf, wenn auch A selbst noch Schülerin ist. Er sagte daraufhin, dass A aufjedenfall die 40 Euro bezahlen muss und dazu eventuell noch eine Strafanzeige wegen Betrugs auf A zu kommen würde. Die 40 Euro kann A ja nachvollziehen und irgendwie hat A die Bahn auch betrogen, aber nicht bewusst - wirklich! - A hatte ja auch erst gar nicht versucht irgendwie zu sagen, dass A den Ausweis vergessen habe oder ähnliches, sondern direkt zugegeben, dass das nicht A's Ticket wäre. Der Kontrolleur meinte auch, dass sich dies strafmildernt auswirken könnte. Meine Frage ist jetzt aber womit hat A eventuell zu rechnen? und wie muss A jetzt reagieren oder muss A erst reagieren,wenn A ein Schreiben bekommt? Noch dazu zu sagen ist, dass A keinerlei Vorstrafen hatte und auch nie beim Schwarz fahren erwischt wurde zuvor! Vielen Dank schon im Vorraus für alle Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: eventuelle Anklage wegen Betrugs (Deutsche Bahn)! 1. A war tatsächlich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. 2. Unwissenheit schützt vor Strafen nicht. Ich meine das A die 40 schnellstens bezahlen sollte. Sollte die DB wirklich Strafanzeige erstellen, werden wohl im schlimmsten Fall ein paar Sozialstunden auf A zukommen, zumindest dann, wenn bisher noch nichts anderes vorgefallen ist.
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
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