Dies ist eine Diskussion zu Europäischer Haftbefehl innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Europäischer Haftbefehl |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Zitat:
Was die Schweiz betrifft: Die Schweiz ist auch als nicht EU-Land Mitglied im Schengener Abkommen (seit 2008 in der Praxis). Daher gelten die vereinfachten Regelngen des sog. EU-Haftbefehls Grundsätlich kann (EU hin/Schengen her) jeder nationale Haftbefehl eines weltweit beliebigen Landes in jedem anderen weltweit beliebigen Land vollstreckt werden, wenn zwischen diesen Ländern Vollstreckungs- und Auslieferungsabkommen bestehen und der HB gemäß diesem Abkommen erlassen wird. So wurden z.B. deutsche Sex-Kinder-Touristen auf den Philipinen aufgrund deutscher Haftbefehle (die international ausgeschrieben wurden) verhaftet.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Das heisst im Klartext ein Europäischer Haftbefehl aus der Schweiz verhält sich genauso wie ein EU Haftbfehl aus einem EU Staat? Ein Angeschuldigter X wurde 2008 in Spanien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Deutschland festgenommen. In der Ausfertigung des EU Haftbefehls stand auch das Deutschland und die Schweiz um Auslieferung bitten. Die Spanischen behörden sprachen aber nur vom deutschen Haftbefehl. Vom Spanischen war keine Rede. Der Beschuldigte X ist deutscher Staatsbürger. Nun hat Angeschuldiger X nachdem die Strafe in Deutschland abgesessen wurde, das Schweiz erneut im EU Ausland den Schweizer Haftbefehl vollstreckt? Das geht natürllich, oder? |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Zitat:
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Zitat:
Natürl. müssen die grundsätzlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen (vgl. z.B. IRG) für die Vollstreckung erfüllt sein (unabhängig von den beteiligten Ländern) Eine weitere Besonderheit ist, dass wenn er -wie geschrieben- deutscher Staatswangehöriger ist, und sich derzeit in Deutschland aufhält, also auch hier in D aufgrund eines CH-Vollstreckungs(!!)-HB ergriffen würde, er nur mit seiner Zustimmung an CH ausgeliefert werden könnte. Verweigert er die Zustimmung, würde die schweizer Strafe in D vollstreckt werden (er würde sie also hier im D-Knast absitzen). Das gilt jedoch wie gesagt nur für Vollstreckungshaftbefehle, nicht für Verfolgungs-, bzw. U-Haftbefehle
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Nein, also Angeschuldiger X hatte den EU Haftbefehl aus Deutschalnd und Schweiz. Dieser wurde dann in Spanien festegenommen und aufgrund des Deutschen Haftbefehls ausgeliefert. Dieser deutsche Staatsbürger wurde entlassen. Jetzt ist er wieder in Spanien und hat Angst wegen dem schweizerischen HB? Gillt hier vielleicht der Grundsatz der Spezialität da der Tatzeipunkt vor der Auslieferung Spaniens war? |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Zitat:
Und wie weiterhin auch bereits gesagt: Wenn(!) die Voraussetzungen für eine Auslieferung -strafprozessrechtlich- gegeben sind (ggf. immer noch gegeben sind) kann auch der CH-HB in ES vollstreckt werden, da die CH eben am "Schengener Abkommen" teilnimmt.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Es geht um Strafverfolgung. Hier nochmal ein Auszug eines anderem Forums: Angeschuldigter X, hatte 2010 einen euopäischen Haftbefehl aus Deutschland. Angeschuldigter X ist deutscher Staatsbürger. X lebte seit längerem in Spanien wo aufgrund des deutschen Haftbefehls festgenommen wurde und wenig später an Deutschland ausgeliefert wurde. In der Ausfertigung des EU Haftbefehls stand das Deutschland und die Schweiz um Auslieferung bitten. Die Spanische Polizei (Policia Nacional, Ausländer Polizei) sprach aber nur von einer Auslieferung an Deutschland. Das System SIS (Schengener Information System) hat den Haftbefehl übermittelt. Eine Ausfertigung des Haftbefehls wurde X ausgehändigt so das er nun auch von der Schweiz weiss. Nun ist X wieder frei und in Spanien und hat natürlich Bedenken, dass nun auch der Haftbefehl der Schweiz vollstreckt werden kann. X ist sich aber unsicher wie es sich mit dem NIcht EU Staat Schweiz zu Spanien verhält, da bei der Verhaftung 2010 keiner der spanischen Polizisten von der Schweiz gesprochen hat, sondern nur von Deutschland! Wie ist hier die Rechtslage? "EU und Schengenraum sind unterschiedliche Gebiete. Wenn wir hier über den Europäischen Haftbefehl reden, dann hat Schengen damit erst einmal nichts zu tun. Der EuHB gilt EU-weit. Nicht-EU-Staaten haben dieses Instrument nicht. Folglich kann gegen X ein solcher EuHB aus der Schweiz oder aus Norwegen gar nicht vorliegen. Ja, Du hast Recht: Ein EuHB kann nur innerhalb der EU vollstreckt werden. Das bedeutet aber nicht, dass man in der Schweiz oder in Norwegen oder irgendeinem anderen Land davor "sicher" ist, nicht in Haft genommen zu werden, denn hier bestehen oftmals entsprechende Abkommen mit den jeweiligen Staaten." Das sind halt 2 verschiedene Meinungen? |
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| AW: Europäischer Haftbefehl Von einer Internetseite des österreichischen Bundesinnenministeriums (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffent...Haftbefehl.pdf) Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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