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Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Dies ist eine Diskussion zu Eure eigene Meinung zum Strafrahmen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 19:24
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Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

wer eine Straftat gem. § 184 I begeht, muss mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe rechnen.

Wer eine Straftat wegen Kinderpornographie begeht, wird mit 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft. Wer sich Besitz verschafft oder Etwas besitzt hat mit einer Freiheitstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe zu rechnen.
Findet ihr das dies genug ist oder sollte man den Strafrahmen noch höher ansetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:33
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Der Strafrahmen reicht völlig aus. Eher sollte die Überlegung sein, § 184 StGB zu streichen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 20:33
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Eher sollte die Überlegung sein, § 184 StGB zu streichen.
Was ist das für eine kinderfeindliche Einstellung? Ist das wirklich etwas, was in dieses Forum gehört und was man hier verbreiten sollte?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 21:59
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Erst nach der eigenen Meinung der User fragen und dann rummosern, das haben wir gerne

Meines Erachtens sind unsere Jugendschutzgesetze oft nicht mehr zeitgemäß. So kann sich jeder Jugendliche leicht über das Internet mit Pornographie versorgen, da der Jugendschutz in Deutschland natürlich nur für deutsche Seiten gilt.

Den Strafrahmen finde ich an sich schon in Ordnung.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 22:17
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Erst nach der eigenen Meinung der User fragen und dann rummosern, das haben wir gerne
Ich hatte nicht gefragt; lediglich auch meine Meinung zu einer Meinungsäußerung kundgetan.

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Den Strafrahmen finde ich an sich schon in Ordnung.
Ich auch.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 22:24
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Ich hatte nicht gefragt; lediglich auch meine Meinung zu einer Meinungsäußerung kundgetan.
edit: alles klar ;D
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Geändert von 2much (21.01.2012 um 23:07 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 22:26
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ach so! Dann habe ich das hier falsch verstanden:
Ja, hast Du. Das war von Laura1990 -siehe oben.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 01:15
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Erst nach der eigenen Meinung der User fragen und dann rummosern, das haben wir gerne
Missverstaendnis hin oder her: Wenn Clown meint, der 184er sollte gestrichen werden, so ist es selbstverstaendlich sein gutes Recht, es hier zu schreiben. Es waere noch schoener
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)

Geändert von Domingo (22.01.2012 um 03:01 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:09
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Was ist das für eine kinderfeindliche Einstellung? Ist das wirklich etwas, was in dieses Forum gehört und was man hier verbreiten sollte?
Wieso ist es kinderfeindlich, obsolete Strafgesetze aufheben lassen zu wollen? Es wäre auch noch schöner, wenn nur Typen wie du hier hier Meinung äußern könnten.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 14:46
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AW: Eure eigene Meinung zum Strafrahmen

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Es wäre auch noch schöner, wenn nur Typen wie du hier hier Meinung äußern könnten.
Also: Erst mal bin ich kein Typ, und zweitens habe ich niemanden eine Meinung verboten oder gesagt, dass nur ich meine Meinung äußern dürfte. Ich habe lediglich eine Frage gestellt:

Zitat:
Ist das wirklich etwas, was in dieses Forum gehört und was man hier verbreiten sollte?
Wenn Du der Meinung bist, dass dies in Ordnung ist, ist Dir das unbenommen und Du kannst es begründen.
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