Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erwachsener beleidigt Kind

Dies ist eine Diskussion zu Erwachsener beleidigt Kind innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree3Likes
  • 2 Post By JHS
  • 1 Post By Humungus

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 14:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erwachsener beleidigt Kind

Zwei 7-jährige Mädchen können sich nicht leiden. E sagt zu C "du A..........". Das bekommt ein anderes Kind J mit. J geht zur Mutter von E und sagt, das E zu C das gesagt hat. Die Mutter von E sagt zu C : stimmt doch, du bist ja auch ein A.........
Kann die Mutter von C rechtlich gegen diese Beleidigung was machen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:12
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Sicherlich kann man eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.

Man kann jede "Kinderka**e" anzeigen.

"Bringen" wird es hingegen nichts, da E nicht strafmündig ist und das Verfahren gegen Mutter E mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden wird.
charles0308 and Humungus like this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Das heißt Mutter E kann weiterhin so viel wie sie will das Kind C beleidigen und Mutter C kann eigentlich nichts machen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Zitat:
Zitat von Melli_80 Beitrag anzeigen
... so viel wie sie will ...
Wie oft hat sie denn das Kind schon beleidigt? Und wenns häufiger war: warum hat das Kind dann noch Kontakt zur E?

So etwas sollte man im Kreis von Erwachsenen regeln, und nicht vor Gericht. Und wenns nicht geht, sollte man nie vergessen: Wer Dreck anfasst, macht sich schmutzig.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

E und C besuchen die gleiche Klasse, das heißt der Kontakt ist notgedrungen jeden Tag. Schimpfwörter sind zum ersten Mal von Mutter E gegenüber Kind C gefallen, aber mit Mutter E kann man kein normales, vernünftiges Gespräch führen. Sie erzählt schlechte Sachen über Kind C die nicht der Wahrheit entsprechen. Kind C nimmt das sehr mit und ist psychisch auch labil und das weiß Mutter E auch. Sie nimmt es wohlwollend in Kauf, das Kind C durch sowas psychisch verletzt wird. Kann doch nicht sein, das eine erwachsene Person beliebig Kinder beleidigen darf.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Mit den Lehrern sprechen und zivilrechtlich Unterlassung verlangen. Das ist wesentlich wirksamer als strafrechtliche Schritte.
Domingo likes this.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 16:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melli_80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

was genau bedeutet zivilrechtliche unterlassung? was muss Mutter c genau machen?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 16:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Da geht sie zu einem Anwalt, und der schreibt der E einen Brief. In dem schildert er ihr Fehlverhalten und fordert sie auf, dieses künftig zu unterlassen. Eventuell legt er noch eine Unterlassungserklärung bei, die E zu unterschreiben hat.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 21:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Man kann auch ohne Anwalt zur Geschaeftstelle des Amtsgerichts gehen und dasselbe erzielen.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 22:10
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Erwachsener beleidigt Kind

Zitat:
weiterhin so viel wie sie will das Kind C beleidigen
Bisher war von lediglich 1 (in Worten: einer) Beleidigung die Rede... Wenn die Beleidigungen sich häufen (würden) könnte die rechtliche Würdigung anders ausfallen.

Aber davon abgesehen:

Man könnte auch eine sog. "Schiedsstelle" (Schiedsmann/-frau) aufsuchen (http://www.schiedsamt.de/index.php?id=215) und dort eine sog. "Schlichtung" betreiben. Das wäre z.e. kostengünstiger und z.a. wohl effektiver als ein Zivilverfahren, bzw. ein außergerichtliches zivilrechtliches Vorgehen mit Unterlassungsverfügungen. Zwar hätte wohl Mutter E die Kosten des Unterlassungsverfahrens zu tragen, aber eine solche Kostenaufbürdung (immerhin mittlerer 3stelliger €-Bereich) ist ja auch nicht unbedingt dazu geeignet, den "nachbarschaftlichen Frieden" wiederherzustellen und das sollte ja wenn dann der primäre Sinn einer solchen Aktion sein. Die Kosten eines Schiedsverfahrens liegen idR. dagegen lediglich bei max. rd. 50,00 €, da im Normalfall keine Anwälte involviert sind, deren Honorar den allergrößten Teil der Gesamtkosten (beim "normalen" Zivilverfahren) ausmachen.

Und: Wenn man die Sache mal "weiterspinnt", dahingehend, dass Mutter C Strafanzeige/-antrag gegen Mutter E stellt (ggf. mehrfach) und die entspr. Ermittlungsverfahren (wie anzunehmen ist) mangels öffentl. Interesse nach § 170, Abs. 2 StPO eingestellt würden, hätte Mutter C die Möglichkeit -wenn sie das nicht hinnehmen will- "Privatklage" (nicht zu verwechseln mit Zivilklage) gegen Mutter E zu erheben. Rechtliche (also zwingende!) Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch gescheitert ist, d.h. es muß, bevor Privatklage überhaupt erhoben werden könnte, ein Schlichtungsversuch der Parteien vor einem Schiedsmann (einer Schiedsfrau) "versucht werden" (und erfolglos bleiben - denn wenn er Erfolg hat, braucht es ja keine Privatklage mehr). Insoweit kann man diesen Weg des Schlichtungsversuchs vor einer Schiedsstelle auch von vornherein gehen, völlig unabhängig davon, ob man plant Privatklage zu erheben, oder nicht. Das wäre die simpelste, kostengünstigste und effektivste Möglichkeit die Sache aus der Welt zu schaffen, wenn man denn unbedingt "rechtliche Mittel" dazu verwenden möchte.
__________________
cheers, JHS

Geändert von JHS (16.11.2011 um 22:34 Uhr). Grund: Link zum BDS eingefügt
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Berechnung Unterhalt erwachsener Sohn Familienrecht 08.05.2011 17:31
Kind spielt zu laut ... Nachbar beleidigt laut im Hausflur Nachbarrecht 03.01.2011 00:07
Reise gebucht - Kind wurde als Erwachsener berechnet Reiserecht 05.11.2009 09:34
Online-Studie untersucht die Pläne und Ziele junger Erwachsener Nachrichten: Wissenschaft 17.04.2009 12:00
Rauswurf erwachsener Kinder aus Eigenheim Familienrecht 29.09.2008 11:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN