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Erschleichung von ?

Dies ist eine Diskussion zu Erschleichung von ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 12.12.2011, 19:12
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Erschleichung von ?

Nabend zusammen,

mal folgender ausgedachter Fall:

Person A lebt mit seiner Familie und seinem Bruder (Person B genannt) in einen gemeinsamen Haushalt. Person B lernt eine Frau kennen, die zur Übernachtung bleibt. Die Frau (Person C genannt) gibt nun die aussage, das sie fix und fertig sei, da ihr ex-freund sie bestalkt, vergewaltigt (in mehreren Punkten), schlägt usw. und sie nicht zurück kann, da ihr Ex-Freund bereits Morddrohungen etc. geäußert hatte. Person A und B nehmen aufgrund des Sachverhaltes Person C auf und dulden die vorrübergehende Mitnutzung der Wohnung auf Kosten von Person A und B, da C ihre Arbeitsstelle verloren hatte und keine eigene Wohnung besitzt. Vereinbart wurde, das Person C, sobald eine neue Arbeitsstelle angetretten wird, eine Teilzahlung zur Miete und Unterhalt abzugeben ist. Nun lebt Person C schon 2 Monate in diesem Haushalt und Person B trennt sich von Person C. Nachdem sich die Bögen geglättet haben, hat Person B erfahren, das Person C ihn völlig verarscht hatte, was die Sache mit der Vergewaltigung etc. angeht und sie ihn nur "ausgenutzt" hatte. Sie hatte weder eine Zahlung zum Unterhalt geleistet o.s. Ferner weigert sich die Person C auch (trotz neuer Arbeitsstelle) den Vereinbarten Betrag auszuhändigen.

Welche Straftaten könnten in betracht gezogen werden, da ja eine Straftat vorgetäuscht wurde um Person A & B finanziell zu Schaden?!

MfG

Igoar
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 19:27
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AW: Erschleichung von ?

Vortäuschen einer Straftat ist nur dann strafbar, wenn es gegenüber eine Behörde erfolgt.

Theo. könnte Betrug in der Variante des sog. Bettelbetrugs in Frage kommen, aber das müßte nachgewiesen werden. Zumal es ja wohl auch nichts schriftliches gab, in punkto Miete usw.

Letztendlich ist doch wohl hauptsächlich so, dass B von der "Beziehung" enttäuscht ist und es erst in 2ter Linie um Dinge wie Miete geht (die hätte B ja auch zahlen müssen, wenn C nicht dagewesen wäre).

Von daher: Abhaken. Ist sehr viel nervenschonender als alles andere.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 19:30
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AW: Erschleichung von ?

In diesem Fall geht es person A um die Miete, die mit Person C nichts zu tun hatte, da Person A dadurch einen Finanziellen Schaden erstanden ist von Strom (mehrverbrauch durch einen PC) und der Lebensunterhalt von person C.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 19:39
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AW: Erschleichung von ?

Zitat:
hat Person B erfahren, das Person C ihn völlig verarscht hatte...
das ist zwar unmoralisch, allerdings nicht strafbar.

Zitat:
Ferner weigert sich die Person C auch (trotz neuer Arbeitsstelle) den Vereinbarten Betrag auszuhändigen.
das müsste zivilrechtlich eingeklagt werden...

Zitat:
Welche Straftaten könnten in betracht gezogen werden, da ja eine Straftat vorgetäuscht wurde um Person A & B finanziell zu Schaden?!
es liegt höchstens üble nachrede vor. das ist allerdings ein reines antragsdelikt. dh. der geschädigte (das wär der expartner) müsste strafantrag stellen.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 20:49
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AW: Erschleichung von ?

Zitat:
Zitat von Igoar Beitrag anzeigen
In diesem Fall geht es person A um die Miete, die mit Person C nichts zu tun hatte, da Person A dadurch einen Finanziellen Schaden erstanden ist von Strom (mehrverbrauch durch einen PC) und der Lebensunterhalt von person C.
Strom und Lebensunterhalt haben im engen Sinn nichts mit "Miete" zu tun. Wenn es A um Strom und Lebensunterhalt geht (was -in Euro- verbraucht denn ein PC "mehr" in 2 Monaten?) muß er C zivilrechtlich verklagen, beweisen dass es ein derartiges Zahlungsabkommen für Lebensmittel und Strom zwischen A und C überhaupt gab und beweisen wieviel Strom C am PC mehr verbraucht hat und wieviel C gegessen und getrunken hat.
__________________
cheers, JHS
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