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Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Dies ist eine Diskussion zu Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 18:54
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Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Hallo,
ich hab mal einen fiktiven Fall:

PersonA ist mit seinen Freunden unterwegs. Einer der Freunde beschädigt ausversehen betrunken eine Autoscheibe. Dieser hatt den vorfall vermutlich nicht bemerkt und macht sich auf den Heimweg.

Der Geschädigte findet über umwege PersonA herraus und zwingt diese zur herrausgabe des Täters.

PersonA deckt aber sein Kumpel und will aber für den vollen entsandenen Schaden aufkommen.

Der Geschädigte gibts sich damit zufrieden , möchte zusätzlich zu dem entstandenen Schaden aber noch einen Betrag in unverhältnissmäßger höhe (=damit er nicht zu Polizei geht).
PersonA überweißt das Geld sofort aus Angst vor irgendwelchen rechtlichen Schritten (Polizei usw.)

Nun zu meinen Fragen:
- Ist das "Schweigegeld" erlaubt ?
- Kann PersonA noch irgendwas machen um wieder an das Geld zu kommen?
- Liegt Erpressung vor ?

Ich würd gerne eure persönliche Meinung dazu hören !!!

ConDor1
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 19:03
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Nein

Mit der Polizei oder sonst "grünen Männchen" zu drohen bleibt ausnahmsweise außerhalb von Drohung und Erpressung!

Da ist halt A lediglich Opfer einer großzügigen Haltung geworden, welches er ja sicherlich den "ominösen B" ebenso mit einem Aufschlag verrechnen kann!


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 19:05
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Selbstverständlich !!!

Ich droh ja jemand mit der Polizei wenn er mir kein Geld gibt ? -
ist dies völlig legal ?


Gut zu wissen
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 20:13
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Woher ist denn klar, dass der Betrag in "unverhältnismäßiger" Höhe ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 20:19
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Zitat:
Zitat von ConDor1
Selbstverständlich !!!

Ich droh ja jemand mit der Polizei wenn er mir kein Geld gibt ? -
ist dies völlig legal ?


Gut zu wissen


Legal wäre, dass ein mit "Polizei" bedrohter sich lachend mit dem Spruch, "da war ich schon" abwendet und pfeifend davon tänzelt.

Lg.


Ps. Tipp für das Leben --> Polizei ist Dein Freund und Helfer!

...allerdings bei genug "Dreck am Stecken" oder zuwenig Courage vor der eigenen Verantwortung, darf man sich auch nicht beklagen.
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Alt 16.04.2008, 23:38
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Zitat:
Zitat von ConDor1
Einer der Freunde beschädigt ausversehen betrunken eine Autoscheibe.
Ja nee is klar
Wirklich ein fiktiver Fall.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.04.2008, 00:49
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

Man sollte nicht so kleinlich sein. Er wollte ja die Laterne kicken, ist aber abgerutscht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 17.04.2008, 19:09
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AW: Erpressung: Schaden entstanden - mit Polizei gedroht

@regloh
Wo liegt das Problem ?
Jemand wirft ein Stein in die Luft und dieser Fällt auf die Scheibe ?

@Clown
wenn der Schaden 500Euro beträgt und das zusätzliche "geld" das doppelte ?

@Monaco501
du meinst wohl eher der Geschädigte ^^ und nicht wie in diesem Fall PersonA ?
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