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Erpressung/Nötigung nach GbR Beendigung

Dies ist eine Diskussion zu Erpressung/Nötigung nach GbR Beendigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2006, 08:28
Boardneuling
 
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Exclamation Erpressung/Nötigung nach GbR Beendigung

Erpressung/Nötigung nach Schlussbilanz

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Folgender fiktiver Fall. A und B gründen eine GbR. Nach Beendigung dieser wird eine Schlussbilanz erstellt. Der zwischen A und B geschlossene Gesellschaftervertrag sagt aus, dass beide zu 50 % am Gewinn und am Verlust beteiligt sind. Einlagen und Darlehen sind entsprechend nach Beendigung der Gesellschaft zurückzuzahlen. Die Schlussbilanz weist aus, dass A von B 20.000 Euro zu erhalten hat. B teilt A mit, dass er auf die Erhellung möglichen strafrechtlichen Verhaltens von A während der Geschäftsführertätigkeit verzichtet, wenn er auf seine Ansprüche verzichten würde. Darauf geht A nicht ein. B erstattet daraufhin Strafanzeige gegen A und teilt jedoch nochmals mit, dass er sich für die Niederschlagung des Verfahrens einsetzen werde, wenn A auf seine Forderungen verzichtet.

Macht es hier Sinn dass A während des laufenden Verfahrens gegen ihn, B bei der STA wegen Falscher Verdächtigungen, Nötigung und Erpressung anzeigt ?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2006, 14:09
V.I.P.
 
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AW: Erpressung/Nötigung nach GbR Beendigung

Hab ja meine Antwort schon in den anderen Thread geschrieben

Also ich persönlich würde mit einer Anzeige warten bis die Verfahren abgeschlossen sind. Danach hat man ggf. noch ein Beweisstück mehr gegen B in der Hand.
__________________

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In dubio pro reo
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