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Ermittlungsverfahren eingestellt

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsverfahren eingestellt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.12.2011, 16:11
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Ermittlungsverfahren eingestellt

Hallo,

ich hab eine sehr wichtige Frage und zwar nehmen wir mal an das jemand einen Brief einer Staatsanwaltschaft bekommen habt wo drinne steht, das das Ermittlungsverfahren gegen ihn gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Der Tatvorwurf lautet Sachbeschädigung. Allerdings wusste er nicht mal von den Ermittlungen geschweige denn weiss er um welche Tat es sich überhaupt genau handelt. Dieses steht ja bei § 170 Absatz 2:

Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.



Allerdings wurde er weder vorgeladen noch sonstiges. Ist das alles richtig so oder welche Schritte könnte er gehen um etwas Klarheit in die Sache zu bringen.

Gruß BoB

Geändert von BoB76 (14.12.2011 um 16:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 14:08
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AW: Ermittlungsverfahren eingestellt

Zitat:
Ist das alles richtig so
Ja.

Trotzdem kann er natürlich zum Aktenzeichen bei der StA nachfragen, was Gegenstand des EV war.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 18:26
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AW: Ermittlungsverfahren eingestellt

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