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Ermittlungsdauer ?

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsdauer ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2006, 14:20
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Ermittlungsdauer ?

Hallo, ich hätte gerne mal eine allgemeine Frage zu den Ermittlungszeiten in Deutschlabnd.

Falls jemand ob Anwalt, Betroffener oder Täter Opfer egal Erfahrungen gemachtg hat, würde ich sie gerne wissen.
Natrülich alles anonym, mich interessiert einfach auch aus eiegnen Gründen, weil ich unter anderem ne Anzeoge bei einem großen Ineternetshop gestellt habe, der mit E beginnt, wie lange meine Anzeige auf Betrug noch dauert.

Ich habe bisland noch nie eiegentloich eine richtige Antwort erhalten und bitte euch alle mal eure Erfahrungen zu schildern.
Ich habe selber im April Anfang April dieses JAhres eine Anzeige gestellt und habe das Gefühl, dass sie bit heute !!!! noch nicht einmal bearbeitet wurde.
Ist das üblich, wie lange dauert denn der Weg von einer Anzeige hin zu den Ermittlungen speziell im Internet, um Adressdaten feststellen zu können.

Eine Fausregel soll ja besagen, dass dies so an die 6 Monaten dauern kann.
Wenn ich dann aber lesen muss, dass die Staatsanwaltschafetn überlastet sind, was ja allgemein bekannt ist, kommen sicherlich noch mehr Monate hinzu, ich persönlich finde es schlimm, dass die Ermittlung einer löcherlichen Personenanschrift u.U. 6 Monate dauern kann.

Meine Frage ist nun anhand des fiolgenden Beispiels, wie lange Ermittlungen dauer ?

Beispiel.:

Ein User begeht mit seinem Nick Namen im Net eine Straftat, dass Opfer zeigt diesen an.
Wie lange dauert so in etwa, bis der Täter mit einem Schreiben der STA oder Hausdurchsuchung etc. rechnen muss ?
Gibt es evtl. Statistiken ?
Ich schreibe ein Referat nebenbei noch, über eine Antwort auch von Tätern egal wäre ich sehr erfreut!
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Alt 02.11.2006, 14:53
V.I.P.
 
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AW: Ermittlungsdauer ?

Statistik hier:
http://www.bka.de/pks/pks2005/pks200...ericht_imk.pdf

Die Ermittlungsdauer richtet sich immer nach dem Einzelfall: Wer muß was, wo ermitteln. Natürlich kann man ein statistisches Mittel errechnen - nur, was soll das aussagen?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2006, 15:00
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AW: Ermittlungsdauer ?

Zitat:
Zitat von snibchi
Statistik hier:
http://www.bka.de/pks/pks2005/pks200...ericht_imk.pdf

Die Ermittlungsdauer richtet sich immer nach dem Einzelfall: Wer muß was, wo ermitteln. Natürlich kann man ein statistisches Mittel errechnen - nur, was soll das aussagen?
Es kann zum Beispiel dann diendlich sein, um evtl. Schadensersatz zu verlangen, falls die Ermittlungen zu lange dauern und der Täter deswegen zu schwach davonkommt.
Man weiss ja auc h, dass Täter bei Strafandrohung schon lieber vorher die Sache begleichen.

Ich wollte übrigens nochmal mitteilen, dass meine Frage anfanga natürlich nur als Beispiel gedient hat
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2006, 15:02
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AW: Ermittlungsdauer ?

Zitat:
Zitat von snibchi
Statistik hier:
http://www.bka.de/pks/pks2005/pks200...ericht_imk.pdf

Die Ermittlungsdauer richtet sich immer nach dem Einzelfall: Wer muß was, wo ermitteln. Natürlich kann man ein statistisches Mittel errechnen - nur, was soll das aussagen?
Übrigens wie ichs mir dachte, in der Liste steht wieder nix über die Dauer der Ermittlungen, sind die denn so schlecht
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2006, 15:13
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AW: Ermittlungsdauer ?

Wenn die Identität des Beschuldigten nicht verschleiert ist, ist die Ermittlung der Personalien relativ schnell gemacht. Nun hat der Beschuldigte ja aber auch Rechte, wenn er die aus schöpft zieht das natürlich.
Wenn die Identität verschleiert ist, dann ermitteln mehrere Behörden in dieser Sache. Die Frage ist, macht ein Sachbearbeiter Warenbetrug nur so nebenbei "mit", weil die Fallzahlen in entsprechender Behörde keinen eigenens zuständigen Sachbearbeiter rechtfertigen und und und....
Die Frage läßt sich eben nicht so pauschal beantworten.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.11.2006, 15:24
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AW: Ermittlungsdauer ?

Zitat:
Zitat von snibchi
Wenn die Identität des Beschuldigten nicht verschleiert ist, ist die Ermittlung der Personalien relativ schnell gemacht. Nun hat der Beschuldigte ja aber auch Rechte, wenn er die aus schöpft zieht das natürlich.
Wenn die Identität verschleiert ist, dann ermitteln mehrere Behörden in dieser Sache. Die Frage ist, macht ein Sachbearbeiter Warenbetrug nur so nebenbei "mit", weil die Fallzahlen in entsprechender Behörde keinen eigenens zuständigen Sachbearbeiter rechtfertigen und und und....
Die Frage läßt sich eben nicht so pauschal beantworten.
Ja das wiess ich ja auch, nur trotzdem wäre es mal interessant zu weissen, wie lange Behörden so brauchen, verstehst du, es interessiert mich einfach brennend, weil das nirgends erwähnt wird.
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