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Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Dies ist eine Diskussion zu Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand" innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2006, 13:32
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Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Hallo

Könnte mir jemand erklären, was mit "innerer und äußerer Tatbestand" gemeint ist.
Ich lese diesen Passus in vielen Urteilen finde über Google aber keine Erklärung

Danke schon mal
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2006, 18:48
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AW: Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Hier geht es um Strafrecht. Man unterscheidet objektiven (äußeren) und subjektiven (inneren) Tatbestand.

Der objektive Tatbestand beschreibt das äußere Erscheinungsbild der Tat. Hierzu gehören der Täter, das Tatobjekt und die Tathandlung.

Der subjektive Tatbestand ist ebenfalls wichtig, da im deutschen Strafrecht nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Hier ist also der Vorsatz zu prüfen. Man unterscheidet übrigens 3 Vorsatzarten (Absicht, direkter Vorsatz, bedingter Vorsatz).
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 08:06
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AW: Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Danke für die Erklärung

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 09:15
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AW: Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Zitat:
Zitat von Remby



Der subjektive Tatbestand ist ebenfalls wichtig, da im deutschen Strafrecht nur vorsätzliches Handeln strafbar ist.
Im wesentlichen richtig. Aber Fahrlässigkeit ist auch strafbar, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2006, 12:39
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AW: Erklärung "innerer und äußerer Tatbestand"

Ok - danke für die Antworten
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