Dies ist eine Diskussion zu Erhöhung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Erhöhung Wenn er feststellt , dass der x der mit y ( ist verurteilt aber unschuldig) lebt hohes Einkommen hat? |
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| AW: Erhöhung Rätselhafte Fragestellung. Was ist ein SA? Jedenfalls gibt es bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot. Wenn die Tagessatzhöhe im Strafbefehl günstig ist, ist der Einspruch daher riskant. |
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| AW: Erhöhung Ich tippe mal, das ein SA ein Staatsanwalt ist. Ändert aber nix am Ergebnis von regloh: Die Staatsanwaltschaft (und auch das urteilende Gericht) kann in der Hauptverhandlung durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die vorwerfbare Schuld des Angeklagten ein höheres Strafmaß rechtfertigt, als der ursprüngliche Strafbefehl vorsah. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Erhöhung mal angenommen - Frau x Studentin ohne Ankommen,.... Der Mann verdient 2000 Netto. Also 20 Euro pro Tagessatz ist das zu wenig für sie????? Der Mann hat ja nichts gemacht .... |
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| AW: Erhöhung Sie hat aber einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann, der als Einkommen gilt. |
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| AW: Erhöhung Yeah, was dazu führt, dass der nicht bestrafte Ehemann die Strafe zahlt. Oder u.U. die Eltern oder Kinder, gegen die rein rechnerisch ein Unterhaltsanspruch bestünde oder bestehen könnte. So läuft es nicht. IHR Einkommen wird zu Grunde gelegt. Nur faktische Zahlungen, die auf dem Konto oder sonstwie vermerkt werden, sind bei der Tagessatzhöhe zu vermerken.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Erhöhung Zitat:
Nein. In dem Maß, wie sie - auch natural - am Familieneinkommen partizipiert, wird ihr das als Einkommen angerechnet. |
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| AW: Erhöhung Sag ich doch: Faktisch ![]() das sie u.U. einen weitergehenden Unterhaltsanspruch hätte, mag die ARGE interessieren, aber nicht beim Strafmaß.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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