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Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?!

Dies ist eine Diskussion zu Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 16:24
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Question Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?!

Guten Tag,

... einen Strafprozess zu führen um einen Deal zu erreichen
wegen des Strafmaßes kann durchaus auch schwierig sein wenn
man als Betroffener nicht weiß ob der vorsitzende Richter
die zu erbringenden Argumente auch entsprechend positiv ein-
stuft. In solchen Fällen wäre es nicht schlecht vor der
Einspruchseingabe den Fall mal mit dem Richter erörtern zu
können. Wenn ich das richtig sehe ist dies in der Praxis
jedoch nicht möglich ...

b) dann bliebe nur noch eine fachanwaltliche Einschätzung ...

c) kann man Gerichtskosten eigentlich auch abarbeiten auf
Antrag hin ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 22:19
JHS JHS ist offline
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AW: Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?!

c) nein
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:58
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Question AW: Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?!

Kann man den die Einspruchsfrist bei einem Strafbefehl
gegenüber dem zuständigen Amtsgericht auf Antrag verlängern ?!

d) In diesem Forum wurde u.a. gesagt, dass es nicht die Möglichkeit gibt mit der Staatsanwaltschaft eine niedrige
Strafbemessung auszuhandeln ?! - Das verstehe ich insofern
nicht, weil doch der Strafbefehl ausschlaggebend ist für
die Festsetzung der Strafhöhe.
auszuhandeln = überzeugen dass das Strafmaß zu hoch angesetzt ist
.

e) Wie wird denn eigentlich die alternative Strafabgeltung
durch "absitzen" berechnet : etwa ein Tagessatz = ein Tag
Gefängnisaufenthalt ... ?!
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:25
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AW: Erfolgsaussichten sondieren : aber wie ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Kann man den die Einspruchsfrist bei einem Strafbefehl
gegenüber dem zuständigen Amtsgericht auf Antrag verlängern ?!
Nein. Man kann höchstens fristwahrend Einspruch einlegen und ihn dann später wieder zurücknehmen.

Zitat:
d) In diesem Forum wurde u.a. gesagt, dass es nicht die Möglichkeit gibt mit der Staatsanwaltschaft eine niedrige
Strafbemessung auszuhandeln ?!
Mit Anwalt mag das schon gehen. Ohne kaum.

Zitat:
e) Wie wird denn eigentlich die alternative Strafabgeltung
durch "absitzen" berechnet : etwa ein Tagessatz = ein Tag
Gefängnisaufenthalt ... ?!
Genau. Das ist aber keine Alternative im Sinne eines Wahlrechts, sondern ein Ersatz für eine nichteinbringliche Geldstrafe.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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