Dies ist eine Diskussion zu Enteignung durchs Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Enteignung durchs Gericht |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Nein. Erstens kann man nur durch Gesetz enteignen, das Gericht macht aber keine Gesetze. Vermutlich ist die Zahlung der 70€ auch ein Vergleich oder ein Schadensersatzanspruch, der in nem Urteil tituliert wurde- also auch kein Gesetz. Wenn etwas vereinbart wurde (vereinbaren können aber nur versch. Personen etwas. Das Gericht kann mit sich selbst schon begrifflich nichts vereinbaren), dann handelt es sich zudem auch nicht um eine hoheitliche Maßnahme. Wirklich, hier Enteignung anzunehmen ist schon fast mehr als abwägig. |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Hm, der Tresor war Eigentum des Vermieters. Und nach meinem Rechtsverständnis ist er das immer noch. Wenn er aber Eigentümer ist, wie können dann der Dieb und der Richter über den Schadenersatz verhandeln? Richtig wäre gewesen, wenn der Richter eine Bestrafung ausgesprochen hätte oder nicht. Über das Eigentum einer real existierenden Sache kann doch nicht verhandelt werden. Jedenfalls nicht ohne den Eigentümer. Nun gut, begrifflich mag das keine Enteignung sein, aber das Eigentum kann nicht ohne Einwilligung des Vermieters übergehen. Smiley Mac |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Dann schildere deinen Sachverhalt mal richtig. Der Vermieter war nicht da? Mhh, handelte es sich denn überhaut um eine zivilrechtliche klage, oder gings um ein Strafverfahren und die 70€ waren Strafe für die ggf. Unterschlagung? |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Ich vermute mal vorsichtig, es handelt sich um eine Bewährungsauflage zur Schadenswiedergutmachung. Der TE hat in diesem Fall natürlich recht damit, dass der Vermieter nach wie vor Eigentümer des Tresors sein muss, denn die Schadenswiedergutmachung ändert nichts an der dinglichen Rechtslage.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Sorry, weil ich im Strafforum bin, dachte ich, dass das automatisch als Strafprozess wahrgenommen wird. Es ist ein Strafprozess. Da das Gericht in diesem fiktiven Fall um die Kontoverbindung des Vermieters bittet, kam der Vermieter zu der wohl falschen Annahme, dass das eine Abfindung sein soll. Wenn der Vermieter den Tresor nicht zurück erhält kann er was machen? Smiley Mac |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Vor dem Zivilgericht auf Herausgabe klagen. Kann natürlich sein, dass er im Gegenzug die Schadenswiedergutmachung als ungerechtfertigte Bereicherung wieder rausrücken muss.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Das wird dann eher so eine Einstellungsgeschichte sein, nach 153buchstande (bin zu faul das Gesetz zu bemühen). Ne, das ändert in der Tat nix an der Rechtslage... |
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| AW: Enteignung durchs Gericht Zitat:
Was man sagen kann, ist: Rechtlich haben wir es hier mit einer Unterschlagung zu tun und die Tat ist vollendet, auch wenn der Täter den Tresor nach Erstattung der Strafanzeige zurückgeben will. Zur Rückgabe des Tresors ist er sowieso verpflichtet, insoweit ist es allenfalls für das Strafmaß interessant, ob diese Rückgabe freiwillig erfolgt oder nicht - und vor allem, sie muss erfolgen. Die Aussage vor Gericht durch den Angeklagten ist eine reine Schutzbehauptung, die, wie hier sogar ausdrücklich gesagt wird, zumindest dazu dient, einer Strafe zu entgehen und wahrscheinlich zudem dazu diente, die Beute behalten zu können. Aber ein Gericht vereinbart nichts, es fällt Urteile und Beschlüsse. Insoweit bleibt nur eine Frage: Was will uns der Autor damit sagen? Wurde ein Vergleich im Rahmen der zivilrechtlichen Regelung des Schadensersatzes im Strafverfahren geschlossen? Hat er sich aus Unwissenheit falsch ausgedrückt und es war tatsächlich eine Sach-Entscheidung des Gerichts? Anders gesagt, wie lautet der genaue Tenor des Urteils/Beschlusses, wie lautet der entsprechende Teil der Begründung? |
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