Dies ist eine Diskussion zu Einträge im Bundeszentralregister innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Einträge im Bundeszentralregister Bin mir nicht sicher, ob ich mich im richtigen Unterforum befinde - wenn nicht, sorry. Meine Frage ist, ob Anzeigen aus dem frühen Jugendalter (13-15), die wegen Beweismangel, Unschuld oder geringer Schuld fallen gelassen wurden, nach der Volljährigkeit noch im Bundezentralregister/Erziehungsregister o.Ä. vermerkt sind? Könnte einer Einstellung im öffentlichen Dienst /Staatsdienst (bei der Polizei oder als Jurist im Staatsdienst) deswegen etwas im Weg stehen? Danke im Vorraus für alle Antworten, Grüße |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Hallo, jep, richtiges unterforum ![]() Es handelt sich lediglich um Anzeigen und es kam nicht zu einer Verurteilung? Dann wird weder im Führungszeugnis noch im BZR was eingetragen sein. Es werden nur Verurteilungen aufgeführt, wobei die Erste Verurteilung lediglich im Bundeszentralregister eingetragen wird, jedoch nicht im Führungszeugnis. Ab der zweiten Verurteilung sieht es dann anders aus. Es dürfte somit nichts für eine Karriere im öffentlichen Dienst im Wege stehen. Grüße, Crissr |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Nicht ganz: Im Jugendrecht werden auch Einstellungen vermerkt, nämlich im Erziehungsregister. Das Erziehungsregister wird gelöscht, wenn der Betroffene 24 Jahre alt wird. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Danke für's Antworten! Wow, tatsächlich die richtige Unterkategorie gefunden - hätt' ich bei meinen unglaublichen juristischen Kenntnissen nicht gedacht Nein, kam nie zu einer Verurteilung. Beide "Kleinigkeiten" wurden fallen gelassen. Das mit dem Erziehungsregister habe ich auch gehört - allerdings auch, dass darauf niemand außer dem Jugendamt Zugriff hat? (Also beispielsweise auch die Polizei nicht?) Stimmt das? FG |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Keine Ahnung (= zu faul zum Nachschagen )Die Polizei könnte noch in der internen Datenbank die Daten über den Delinquenten gespeichert halten. Das ist dann von ErzR unabhängig. Beim Antritt eines jur. Berufs ist man eh immer über 24 - oder?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Aufs Erziehungsregister haben die Stellen Zugriff, die in § 61 BZRG genannt sind.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Einträge im Bundeszentralregister Also wohl ja... "1. den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen" Beim Antritt eines jur. Berufes wahrscheinlich ja, allerdings nicht bei einem Studium für die Polizei ... ![]() Nochmal danke für alle Antworten |
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| Mein Tipp: 1. Trotzdem bei der Polizei bewerben und schauen, was passiert oder 2. mal Nägel mit Köpfen machen und gleich Volljurist werden ![]() Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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