Dies ist eine Diskussion zu einspruch Strafbefehl innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| einspruch Strafbefehl ... mit dem Ziel des Aufschubs bis zur Entscheidung über ein Gnadengesuchs ?! Ist dies rechtlich zulässig und wenn ja wo kann ich im Strafgesetzbuch hierzu die passende Quelle finden. Wleche ich über google leider vergeblich suchte. |
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| AW: einspruch Strafbefehl Die Einzelheiten des Gnadenrechts sind nicht gesetzlich geregelt, sondern in den Gnadenordnungen (keine förmlichen Gesetze) der einzelnen Länder. In der Regel wird der Gnadenbehörde ein Ermessen eingeräumt, ob sie die Vollstreckung aussetzt. Nach meinen Erfahrungen tut sie das nur, wenn das Gnadengesuch sehr wahrscheinlich Erfolg haben wird, also vor allem, wenn sie das Gnadenverfahren selbst von Amts wegen eingeleitet hat. |
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