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Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 01:12
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Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Hallo zusammen,

angenommen ein Strafbefehl wird fristgemäß im Oktober 2011 an das Gericht verschickt.

Nun ergeben sich neue Anhaltspunkte, weswegen der Beschuldigte (im Januar 2012) nun nochmals ein Schreiben an das Amtsgericht versenden möchte. Also eine Art Ergänzung des Einspruchs.

Findet dieses zweite Schreiben Beachtung, oder kann man sich diese Mühe sparen?

Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht festgesetzt.

Danke
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Alt 03.01.2012, 10:53
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AW: Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Hallo,

nun, wenn Einspruch eingelegt wird (ich nehme mal an, es handelt sich um einen uneingeschraenkten Einspruch), ist der Strafbefehl vom Tisch. Es muss foglich eine Hauptverhandlung anberaumt werden, in der die ganze Sache nochmal durchgenommen wird. Wenngleich es dem Beschuldigten unbenommen bleibt, soviele Briefe ans Amtsgericht zu schicken, wie er nur will, so kann man alles genauso gut in der HV vortragen, was auch viel logischer ist.

Der Begriff "Erganzung des Einspruchs" ergibt also keinen Sinn, es sei denn, der Einspruch war einer von der eingeschraenkten Sorte.

Gruss

Domingo
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 04.01.2012, 01:34
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AW: Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Zitat:
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Hallo,

nun, wenn Einspruch eingelegt wird (ich nehme mal an, es handelt sich um einen uneingeschraenkten Einspruch), ist der Strafbefehl vom Tisch. Es muss foglich eine Hauptverhandlung anberaumt werden, in der die ganze Sache nochmal durchgenommen wird.
muss nicht, der Staatsanwalt kann den Antrag auf Strafbefehl auch zurück nehmen. Hat er das letzte Mal auch getan, ich hoffe er tut es diesmal wieder.

Danke für deine Antwort, Brief ist im Kasten
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 03:00
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AW: Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Zitat:
Zitat von SabineEngelhart Beitrag anzeigen
muss nicht, der Staatsanwalt kann den Antrag auf Strafbefehl auch zurück nehmen. Hat er das letzte Mal auch getan, ich hoffe er tut es diesmal wieder.
Nun, es gibt nichts, was es nicht gibt, aber wieso sollte ein StA erst einen Strafbefehl beantragen und dann, wenn Einspruch eingelegt wird, die Anklage einfach zuruecknehmen? Ich wuerde das noch verstehen (wenngleich mit etwas Muehe), wenn er anstelle eines Verfahren eine Einstellung gem. 153a StPO (mit Auflagen) anregt. aber das Vorgehen, das Du beschreibst, koennte den Verdacht der Willkuer aufkommen lassen, also der Verfolgung Unschuldiger, was ein Verbrechenstatbestand ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 17:44
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AW: Einspruch auf Strafbefehl - nachträgliche Ergänzung möglich?

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen
Nun, es gibt nichts, was es nicht gibt, aber wieso sollte ein StA erst einen Strafbefehl beantragen und dann, wenn Einspruch eingelegt wird, die Anklage einfach zuruecknehmen?
Weil damals im 22 Seitigen Einspruch der Beschuldigte nach eigener Nachforschung zweifelsfreie Beweise liefern konnte, dass er nicht der Täter ist. Diese Beweise wurden dann gnädigerweise vom Staatsanwalt geprüft, für richtig befunden, und dann eben die Anklage zurück gezogen.
Zuvor waren weder Staatsanwalt noch Polizei gewillt diese Nachforschungen selbst zu machen, obwohl der Beschuldigte in seiner Aussage bei der Polizei mehrfach darauf hingewiesen hat. In der gesamten Ermittlungsakte, die der Beschuldige beim Amtsgericht nach Überstellung des Strafbefehls einsehen durfte, fand sich aber keine einzige Silbe dass Staatsanwalt / Polizei die Angaben, die der Beschuldigte in der Vernehmung machte, geprüft wurden.

Dies war der Jahreswechsel 2009 / 10 des Beschuldigten in Kurzform, er erlebt derzeit nun ein Dejavu. Man muss sich das einmal vorstellen, gegen den tatsächlichen Täter wird bei der StA Potsdam, StA Cottbus, StA Berlin in Zusammenarbeit mit LKA Brandenburg seit Jahren ein Sammelermittlungsverfahren geführt, die StA Würzburg ist eingebunden, der ermittelnde Oberamtsanwalt in Potsdam spricht von mehreren Opfern (auch der Beschuldigte in diesem Thread) - aber die Staatsanwalt die gegen den Beschuldigten in diesem Thread ermittelt und Anklagen erhebt ist nicht einmal gewillt mit den Herren Kollegen Kontakt aufzunehmen. Die gesamte Schilderung des Beschuldigten wird nun zum zweiten Mal als "Unwahrheit" bezeichnet, ohne diese Schilderung jemals geprüft zu haben. Und der Amtsrichter tanzt dem Herrn Staatsanwalt nach der Pfeife. Tschuldigung.


Zitat:
Aber das Vorgehen, das Du beschreibst, koennte den Verdacht der Willkuer aufkommen lassen, also der Verfolgung Unschuldiger, was ein Verbrechenstatbestand ist.
Willkür - danke, dass ist das Wort das mir nicht einfiel. Ja, das ist es wohl.

Nochmals Danke für deinen Beitrag

PS: Der Beschuldigte ging bereits 2008 gegen die Staatsanwaltschaft und diesen Staatsanwalt vor, über den Petitionsausschuss des Landtages wurde ein Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft aufgedeckt. Der P-Ausschuss entschied damals zu Gunsten des Beschuldigten, das Ministerium wurde unbestätigten Berichten zufolge anschließend in der Wortwahl gegenüber dem Staatsanwalt etwas "deutlicher". Racheakt? Kann man sich sowas im Deutschen Rechtsstaat wirklich vorstellen?
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