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Einsatz von Pfefferspray nach Angriff

Dies ist eine Diskussion zu Einsatz von Pfefferspray nach Angriff innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 27.11.2011, 10:01
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Einsatz von Pfefferspray nach Angriff

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Geändert von 0ImZ (28.11.2011 um 22:04 Uhr).
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Alt 27.11.2011, 13:31
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AW: Einsatz von Pfefferspray nach Angriff

Nach herrschender Meinung gilt nach Absichtsprovokationen kein Notwehrrecht mehr.

Man kann auch so argumentieren, dass Person B berteits mit Notwehr reagierte, wenn sie zuvor durch Person A angepöbelt wurde. Denn im Rahmen der Notwehr können alle Rechtsgüter (Dinge, Ehre...) abgewehrt werden.
Und da eine Notwehr nicht mit Notwehr abgewehrt werden kann, hat sich Person A der gefährlichen Körperverletzung gem. §224 Abs. 1 Nr. 2 strafbar gemacht.
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Alt 27.11.2011, 15:32
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AW: Einsatz von Pfefferspray nach Angriff

Dennoch muss es doch einen Unterschied zwischen verbaler und physischer Gewalt geben oder? Wenn eine Person beleidigt wird hat sie doch die Möglichkeit, die Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Alles andere wäre Selbstjustiz. Die pöbelnde Person A hat ja nicht geplant, dass Person B aufgrund der Beleidigung zuschlägt um dann als "Notwehr" zurückschlagen zu können. Die Taten sind spontan passiert...

Womit muss Person B denn rechnen, wenn A den Schlag an den Kopf zur Anzeige bringt? (der Schlag hatt keine sichtbaren Folgen)

Gibt es Urteile passend zu dem Ablauf?
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