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Eigene Meinung oder üble Nachrede

Dies ist eine Diskussion zu Eigene Meinung oder üble Nachrede innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 01.01.2012, 20:21
Boardneuling
 
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Post Eigene Meinung oder üble Nachrede

Hallo alle miteinander.

Ich wüsste mal gern ne Antwort zu folgedem Szenario:

Ein Mitarbeiter A bittet seinen Chef um ein vertrauliches Gespräch. Schriftlich sichert der Chef zu, dass alle Einzelheiten in diesem Gespräch vertraulich behandelt werden und nicht an dritte weitergeben werden. Eine Ausnahme stellt die Anzeige von Straftaten dar, darauf besteht Mitarbeiter A, da eine Straftat Inhalt des Gesprächs ist.

Mitarbeiter A hat seinen Chef kontaktiert, weil er mit bekommen hat, wie Mitarbeiter X ein Packet Hasch im Lager der Firma verstaut hat. Weiterhin beschwert sich Mitarbeiter A über X, dass dieser ständig zu Spät kommt und die einfachsten Aufgaben nicht bewältigen kann. Als Resultat bewertet A, innerhalb des vertraulichen Gesprächs, X als ziemlich dumm und unnütz (auf Nachfrage des Chefs).

Daraufhin erstattet der Chef Anzeige gegen Mitarbeiter A wegen übler Nachrede („ziemlich dumm und unnütz“). Darf der Chef dies überhaupt zu Anzeige bringen? Ist dies eine üble Nachrede? Es handelt sich ja um ein schriftlich versichertes vertrauliches Gespräch und Mitarbeiter A gibt seine persönliche Meinung von X preis. Schützt diese Vertraulichkeit das eigene Gedankengut?

Dass A nicht seine persönliche innere Meinung gegenüber einen anderen zum Ausdruck bringen darf, wurde in der vertraglichen Regelung mit keinem Wort erwähnt.

Oder gilt die eigene, wenn auch harte, Meinung zu einer Person oder einer Sache nicht mehr als Meinungsfreiheit, wenn diese nicht geäußert wird um eine Person zu schädigen sondern als Wertung zu sehen ist.
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Alt 01.01.2012, 20:52
V.I.P.
 
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
Daraufhin erstattet der Chef Anzeige gegen Mitarbeiter A wegen übler Nachrede („ziemlich dumm und unnütz“).
das ist keine üble nachrede.

es ist allerdings eine üble nachrede, jemanden zu bezichtigem ein packet hasch in der firma zu verstecken.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 21:47
V.I.P.
 
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Nur, wenn es icht nachweislich wahr ist...

Und wohl auch nur oeffentlich (?).
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 21:59
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
Zitat von domingo
Nur, wenn es icht nachweislich wahr ist...
ja. davon bin ich ausgegangen.

Zitat:
Und wohl auch nur oeffentlich (?).
nein. da reicht auch ganz privat im stillen kämmerlein, sonst könnte man doch hinter vorgehaltener hand, alles mögliche erzählen.

@ Wynnjo
und ich meine, dass auch diese verschwiegenheitszusicherung nicht eingehalten werden muss, sofern straftaten vorliegen (die üble nachrede hier). oder wurde das hasch gefunden??? woher will denn die person überhaupt wissen, dass es sich um hasch handelt. der mitarbeiter wird das wohl kaum öffentlich verpackt haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 22:24
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

es handelt sich dabei um abgeleiteten und fiktiven fall

es soll angenommen werden das die bezichtigungen wahr sind und die üble nachrede "ziemlich dumm und unnütz" lautet. Wegen mir sind es auch illegale Mördergummibärchen unter einem Einkaufswagen.

Die Anschuldigung soll also wahr sein, einen kriminellen Hintergrund haben und die Aussage soll relativ hart auf den Betroffenden (hier X) wirken.
Es soll halt ferner um eine ziemlich private und schriftlich Abgesicherte Situation gehen, die vom Chef dazu gebraucht wurde A anzuzeigen.
A denkt ziemlich schlecht über X. Eine Intention X öffentlich zu deformieren hatte A jedoch nicht. Dies ist erst durch die Anzeige des Chefs passiert.

Danke schonmal für die Antworten.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 22:39
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
es soll angenommen werden das die bezichtigungen wahr sind und die üble nachrede "ziemlich dumm und unnütz" lautet.
dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass das keine üble nachrede ist. in keinem fall. eine üble nachrede beinhaltet eine tatsachenbehauptung. "dumm und unnütz" sind keine tatsachenbehaptungen. das könnte unter beleidigung fallen aber nicht unter üble nachrede.

Zitat:
Die Anschuldigung soll also wahr sein...
bezüglich der üblen nachrede, ist es wurscht, ob wahr oder nicht-wahr. es kommt lediglich drauf an, ob es beweisbar ist oder nicht.


Zitat:
Es soll halt ferner um eine ziemlich private und schriftlich Abgesicherte Situation gehen, die vom Chef dazu gebraucht wurde A anzuzeigen.
wenn a eine straftat begeht, kann er angezeigt werden, ganz egal, ob ihm vorher verschwiegenheit zugesichert wurde oder nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 23:00
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
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wenn a eine straftat begeht, kann er angezeigt werden, ganz egal, ob ihm vorher verschwiegenheit zugesichert wurde oder nicht.
handelt sich bei der beleidigung nicht um eine verletztung der persönlichen ehre? weil dies würde dann ja implizieren dass ich nicht eine wertung über jemanden im gedanken ablegen dürfte. oder irre ich mich da? wie kann die ehre eines jemanden verletzt werden, wenn diese person von einer situation absolut abgeschrimmt ist. nach meinem empfinden findet die ehrverletzung erst dadurch statt, dass dies in die öffentlichkeit getragen wurde.

jetzt mal abgesehen davon, dass "dumm und unnütz" keine üble nachrede ist, wo ist dann die grenze von dem was A kritisieren darf und nicht? Wenn A's kritik gerechtfertig ist, ist dann die aussprache harter kritik, die unter nicht gerechtfertigten gründen als ehrverletzung gehandelt würde, dann legal?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 23:18
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AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
handelt sich bei der beleidigung nicht um eine verletztung der persönlichen ehre?
ja genau.

Zitat:
weil dies würde dann ja implizieren dass ich nicht eine wertung über jemanden im gedanken ablegen dürfte.
???

Zitat:
wie kann die ehre eines jemanden verletzt werden, wenn diese person von einer situation absolut abgeschrimmt ist.
eine ehrverletzung ist nicht davon abhängig, dass die person das mitbekommt.

Zitat:
jetzt mal abgesehen davon, dass "dumm und unnütz" keine üble nachrede ist, wo ist dann die grenze von dem was A kritisieren darf und nicht?
kritisieren kann er, was er will. solange er nicht beleidigend wird. ich gehe noch nicht mal davon aus dass, "dumm und unnütz" hier beleidigend ist, sondern dass es unter freie meinung- oder emotionssäußerung fällt. das ist sehr von den genauen umständen des einzelfall abhängig.

aber ich glaub, mir ist nicht klar, was genau deine frage ist.
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Alt 02.01.2012, 00:00
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Thumbs up AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
aber ich glaub, mir ist nicht klar, was genau deine frage ist.
du hast sie aber dafür gut beantwortet.

danke dir
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