Dies ist eine Diskussion zu Eigene Meinung oder üble Nachrede innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ich wüsste mal gern ne Antwort zu folgedem Szenario: Ein Mitarbeiter A bittet seinen Chef um ein vertrauliches Gespräch. Schriftlich sichert der Chef zu, dass alle Einzelheiten in diesem Gespräch vertraulich behandelt werden und nicht an dritte weitergeben werden. Eine Ausnahme stellt die Anzeige von Straftaten dar, darauf besteht Mitarbeiter A, da eine Straftat Inhalt des Gesprächs ist. Mitarbeiter A hat seinen Chef kontaktiert, weil er mit bekommen hat, wie Mitarbeiter X ein Packet Hasch im Lager der Firma verstaut hat. Weiterhin beschwert sich Mitarbeiter A über X, dass dieser ständig zu Spät kommt und die einfachsten Aufgaben nicht bewältigen kann. Als Resultat bewertet A, innerhalb des vertraulichen Gesprächs, X als ziemlich dumm und unnütz (auf Nachfrage des Chefs). Daraufhin erstattet der Chef Anzeige gegen Mitarbeiter A wegen übler Nachrede („ziemlich dumm und unnütz“). Darf der Chef dies überhaupt zu Anzeige bringen? Ist dies eine üble Nachrede? Es handelt sich ja um ein schriftlich versichertes vertrauliches Gespräch und Mitarbeiter A gibt seine persönliche Meinung von X preis. Schützt diese Vertraulichkeit das eigene Gedankengut? Dass A nicht seine persönliche innere Meinung gegenüber einen anderen zum Ausdruck bringen darf, wurde in der vertraglichen Regelung mit keinem Wort erwähnt. Oder gilt die eigene, wenn auch harte, Meinung zu einer Person oder einer Sache nicht mehr als Meinungsfreiheit, wenn diese nicht geäußert wird um eine Person zu schädigen sondern als Wertung zu sehen ist. |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Zitat:
es ist allerdings eine üble nachrede, jemanden zu bezichtigem ein packet hasch in der firma zu verstecken. |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Nur, wenn es icht nachweislich wahr ist... Und wohl auch nur oeffentlich (?).
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Zitat:
Zitat:
@ Wynnjo und ich meine, dass auch diese verschwiegenheitszusicherung nicht eingehalten werden muss, sofern straftaten vorliegen (die üble nachrede hier). oder wurde das hasch gefunden??? woher will denn die person überhaupt wissen, dass es sich um hasch handelt. der mitarbeiter wird das wohl kaum öffentlich verpackt haben. |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede es handelt sich dabei um abgeleiteten und fiktiven fall es soll angenommen werden das die bezichtigungen wahr sind und die üble nachrede "ziemlich dumm und unnütz" lautet. Wegen mir sind es auch illegale Mördergummibärchen unter einem Einkaufswagen. Die Anschuldigung soll also wahr sein, einen kriminellen Hintergrund haben und die Aussage soll relativ hart auf den Betroffenden (hier X) wirken. Es soll halt ferner um eine ziemlich private und schriftlich Abgesicherte Situation gehen, die vom Chef dazu gebraucht wurde A anzuzeigen. A denkt ziemlich schlecht über X. Eine Intention X öffentlich zu deformieren hatte A jedoch nicht. Dies ist erst durch die Anzeige des Chefs passiert. Danke schonmal für die Antworten. |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Zitat:
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Zitat:
jetzt mal abgesehen davon, dass "dumm und unnütz" keine üble nachrede ist, wo ist dann die grenze von dem was A kritisieren darf und nicht? Wenn A's kritik gerechtfertig ist, ist dann die aussprache harter kritik, die unter nicht gerechtfertigten gründen als ehrverletzung gehandelt würde, dann legal? |
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| AW: Eigene Meinung oder üble Nachrede Zitat:
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aber ich glaub, mir ist nicht klar, was genau deine frage ist. |
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