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eBay Betrug

Dies ist eine Diskussion zu eBay Betrug innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 21:34
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Question eBay Betrug

Person A hat in diesem Fall ein Account einer Internetseite bei der man mit echten Geld für verschiedene virtuelle Möbel bezahlen muss angeboten. Sie hat dabei aber nur den Namen der Seite und nicht den vollen Namen mit .de erwähnt!

Person B hat dieses Account erworben und bezahlt. (Überweisung!)

Es handelte sich nicht um ein Account auf der .de Seite sondern auf einem "Fake" mit einem anderen "ländercode" (.st).

Jetzt will Person B, nachdem Person A keinerlei Kontaktversuch erwiederte, eine Anzeige gegen Person A erstatten! Hat Person B dabei mit konsiquenzen zu rechnen, da in den AGB's der Originalseite klar steht, dass der verkauf der Accounts/ der Möbel verboten ist? Was ist zu beachten da A in Ö und B in D wohnt? Und wie fordert man die Adresse von ebay / der Bank?

mfg!
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Alt 05.01.2012, 21:48
JHS JHS ist offline
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AW: eBay Betrug

Falls irgendjemand den Sachverhalt versteht, möge er ihn für solche begriffstutzigen Leute wie mich noch mal in einfachen Worten darstellen, damit ich vielleicht auch "was antworten" kann... Danke schön...
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:04
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AW: eBay Betrug

Den letzten Beitrag solltest Du wieder löschen, da er wie Du schon erkannt hast, nicht regelkonform ist (auch der Name des Auktionshauses im Titel übrigens nicht).

Und soweit(!) hatte ich es auch schon verstanden. Ich weiß nur nicht um was für eine Art "Account" und was für eine Art webseite es sich bei der ganzen Sache handeln soll.

Habe jetzt gerade im Internet mal nach "virtuellen Möbeln" gegoogelt und bin da auf was gestoßen, dass sich "Habbo" nennt. Geht es um das (oder sowas in der Art)?
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:23
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AW: eBay Betrug

Ist weg. Das mit dem Titel tut mir leid. Kann das ein Admin bitte ändern? Und ja!!
Sorry nochmal!
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Alt 05.01.2012, 23:04
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AW: eBay Betrug

Also strafbar hat sich B durch den Ankauf des Accounts keinesfalls gemacht. Zivilrechtlich sehe ich auch keine Anspruchsgrundlage seitens des "Betreibers" gegen ihn, als Käufer. Allenfalls gegen A als Verkäufer, aber auch das ist noch dahingestellt. Im Übrigen haben die AGB der Originalseite natürl. sowiso keine Relevanz für die .st Seite. Genauso wie irgendwelche "Bedingungen" von Co**-Cola Relevanz für Pep**-Cola hätten.

Andererseits ist aber auch der Schilderung nach so erstmal kein Betrug durch A zu Lasten des B erkennbar. Es wurde ja offenbar nicht explizit ein Account für die .de Plattform, bzw. die von der S***ke GmbH betriebene Plattform angeboten ??!?! Insoweit die .st Plattform "bespielbar" ist (und das scheint sie ja zu sein), sehe ich hier erstmal keinen Betrug oder sonstige Straftat. Die (Kenntnis der) Art der Darstellung des Auktionstextes könnte zu einer anderen Bewertung führen. Wobei sicherlich hier auch nicht unbedingt (bei Nichtnennung der genauen Plattform) konkludent (also mehr oder weniger automatisch) davon ausgegangen werden konnte, dass es sich um die .de Seite handelt, denn nach kurzer Recherche meinerseits scheint die .st Seite ja min. ebenso bekannt zu sein, wie die .de Seite (und teilw. sogar beliebter, wenn man einigen Blogeinträgen Glauben schenkt. Aber das kann ich nicht weiter beurteilen, denn ich sehe solch eine Seite heute das erste mal - bin auch schon über 40, also ein alter Oppa, der sich mit so "neimodischem Zeigs" nicht auskennt )

Allenfalls eine OWi ist gegeben: Verstoß gegen § 5 TMG - fehlerhaftes Impressum, § 16(2) TMG. Seine Widerrufsbelehrung ist auch keinen Pfifferling wert. Das (TMG/Widerruf) betrifft aber insoweit natürl. den Betreiber der .st-Seite selbst (also den lieben "Herbie aus Hamburch"), nicht den Verkäufer bei E***

Ist der Verkäufer bei E*** als "privater" oder "gewerblicher" VK angemeldet?
__________________
cheers, JHS

Geändert von JHS (05.01.2012 um 23:29 Uhr).
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Alt 05.01.2012, 23:06
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AW: eBay Betrug

B hat keine Ahnung wie das Wiederrufsrecht funktionier? ^^
Hilfe?
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Alt 05.01.2012, 23:14
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AW: eBay Betrug

Was schreibt B, A konkret um vom Wiederrufsrecht gebrauch zu machen?
Abgeschlossen am 23.Dezember!!
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  #8 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 04:18
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AW: eBay Betrug

Ich hatte meinen Beitrag nochmal editiert. B hat natürl. nur dann ein Widerrufsrecht, wenn der VK bei e*** als gewerblicher Verkäufer tätig ist. Er steht ja nicht in einer Geschäftsbezeihung mit dem Seitenbetreiber der .st Seite. Das kam in meinem Beitrag vor der editierung nicht richtig rüber.

Zitat:
Was schreibt B, A konkret um vom Wiederrufsrecht gebrauch zu machen?
Das steht in der Widerrufsbelehrung, wenn A gewerblicher Verkäufer ist. Denn dann muß er eine Widerrufsbelehrung bei e*** haben.
__________________
cheers, JHS
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