
13.02.2006, 09:29
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Feb 2006
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| Durch Erbschaft arglistig getäuscht? A bekommt von seinem ehemaligen Lehrer (B) dessen Erbe(Haus und Vermögen) angeboten - ohne jede Verpflichtung. Nach der Zusage wird der Kontakt allerdings enger und es kommt zu zahlreichen Treffen, um diverse 'Dinge' zu regeln ( Testament, Patientenverfügungen, Vollmachten, Regelung der Beerdigung, Installation einer Alarmanlage im Haus...). Alles nach dem Motto: "Das ist ja schließlich alles für Sie". Nach vier Monaten wird das Testament - ohne Angabe von Gründen (es ist nichts vorgefallen) - geändert. Es soll nun eine Stiftung erben.
Kann A als Freiberufler, die geleistete Arbeit als Dienstleistung geltend machen? Es handelt sich um ein Volumen von - im Terminplaner verschrifteten - 40 Stunden. |