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Drohung gegen mich und Familie (Kinder) durch Russische Geschäftsleute

Dies ist eine Diskussion zu Drohung gegen mich und Familie (Kinder) durch Russische Geschäftsleute innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 10:12
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Drohung gegen mich und Familie (Kinder) durch Russische Geschäftsleute

nehmen wir an jemand (Person A) soll ein Fahrzeug reparieren, kann das aber nicht. (Auftraggeber ist Person R)
Er gibt es in Werkstatt "B" dort wird alles versucht das Fahrzeug wieder fit zu machen. Was aber sehr Zeitintensiv ist da die Teile sehr schwer und aus dem Ausland beschafft werden müssen.
Nun steht das Fahrzeug schon 6Monate ohne noch die benötigten Teile bekommen zu haben, wofür Werkstatt "B" nichts kann.
Auftraggeber der Werkstatt ist Person "A" kommt in Bedrängnis mit seinem Auftraggeber Person "R".
Und schreibt folgenden Text auf sein (Person A) Briefpapier:
Mein Auftraggeber ist ein russischer Geschäftsmann, nicht unvermögend und mit guten Verbindungen.
Wenn solche Leute sauer werden möchte ich nicht erleben wie sie nicht nur mit Juristischen sondern auch anderen Varianten gegen Dich und Deine Familie vorgehen.
Ich kann mir vorstellen das da eine verschlossene Tür sicherlich die kleinste rolle spielt.
Ich sehe das als massive Drohung, via "Russen Mafia" und dann auch noch schriftlich auf seinem Briefpapier.
Was kann man machen?
Bringt es etwas zur Polizei zu gehen?
Oder zum Anwalt, der natürlich immer erst mal Geld will ?!
Die Werkstatt hat immer wieder seinem Auftraggeber (Person A) mündlich, telefonisch, mitgeteilt das die Ersatzteile zur Zeit nicht beschaffbar sind.
Und nun so eine Drohung gegen den Werkstatt Besitzer und Familie.
Sollte hier ein Anwalt sein der diesen Fall übernehmen möchte stell ich gern ein Kontakt her.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 10:22
V.I.P.
 
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AW: Drohung gegen mich und Familie (Kinder) durch Russische Geschäftsleute

Diese Drohung ist leider strafrechtlich nicht relevant, da für eine strafrechtliche Beddrohung mit einem Verbrechen gedroht werden muss
Zitat:
241
Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Mehr kann ich zu dem Sachverhalt leider nicht sagen, ich hoffe aber, dass hier noch jemand anders mehr beitragen kann.

Allerdings würde ich so eine Drohnung nicht besonders ernst nehmen. Irgendwie scheint es gerade in zu sein mit irgendwelchen russischen Freunden, Verwandten, Bekannten, Chefs usw. zu drohen. Die armen Russen, der neue "schwarze Mann" der deutschen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 11:53
JHS JHS ist offline
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AW: Drohung gegen mich und Familie (Kinder) durch Russische Geschäftsleute

Was die "Bedrohung" iSv. § 241 angeht, hat Angelito richtig ausgeführt. Für eine "Nötigung" (§ 240 StGB) müßte eine sog. "wenn-dann-Verknüpfung" vorliegen: "Wenn das Auto nicht bis dann und dann fertig ist,... dann wird Iwan mächtig böse und seine Freundin, Olga Kalaschnikowa, auch". Nun kann sich eine Nötigung auch "unausgesprochen" (konkludent) ergebeben. Dazu müßte halt den Umständen nach klar sein (auch ungesprochen), dass Iwan und Olga "böse werden", wenn das Auto nicht bis dann und dann... Das sehe ich hier aber nicht hinreichend erfüllt. Oder anders gesagt: Der Verfasser scheint sich juristisch einigermaßen auszukennen und zu wissen, wie weit er gehen kann, ohne die Grenze der Strafbarkeit zu überschreiten, oder aber er hat "Glück gehabt" sich nah an die Grenze des erlaubten "heranzuschreiben", sie aber nicht zu überschreiten.

Zivilrechtlich gibt es natürl. mehrere Möglichkeiten. So kann die Werkstatt B z.B. den Auftrag "kündigen"...
__________________
cheers, JHS
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