Dies ist eine Diskussion zu Drogenabgabe an Minderjährige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| A versucht seit Jahren B zu einer Therapie zu bewegen, weil B sich und die eigenen Verwandten finanziell ruiniert. Nun hat B dem jüngsten, minderjährigen Kind, von A Drogen gegeben. Wie es aussieht schon öfter. A hat das jüngste Kind nun vor die Türe gesetzt weil es mit Drogen nicht mehr aufhört. Kann A eine Anzeige gegen B erstatten ? Als einziger brauchbarer Beweis liegt A ein Schriftwechsel des Kindes mit einem Freund im Internet vor das er von B etwas besorgen könnte wenn er was bräuchte. Mittlerweile wohnt das, minderjährige, Kind von A bei dem Kind von B, wo im Beisein deren 1 jährigen Kindes Drogen konsumiert werden. Kann A mit den nur dünnen Beweisen Anzeige erstatten bzw. das Jugendamt wg. des 1 jährigen Kindes einschalten ? |
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| AW: Drogenabgabe an Minderjährige Ja, und die Strafen bei Abgabe von Drogen an Minderjährige sind heftig, siehe beispielsweise §29a BtMG. Eines muss man aber sagen: das Drogenproblem des Kindes wird man so nicht lösen, es wird sich einen anderen Dealer suchen. Ob es auch zu einer Verurteilung reicht, muss ein Gericht (oder im Vorfeld die Staatsanwaltschaft) entscheiden, darum braucht man sich als Anzeigeerstatter nicht zu kümmern. Es ist möglich, dass schon die Ermittlungen genug sein werden, um B das Deal-Handwerk zu legen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drogenabgabe an Minderjährige B ist hinlänglich Polizeibekannt, wurde mehrfach verhaftet aber nie zu einer Haftstrafe verurteilt, da reichten auch 256g Mariuhanabesitz und THC Werte über 200 nicht. Eine anonyme Anzeige von A gegen B schien ergebnislos geblieben zu sein. Schlimm das der Sohn von B im Beisein seines 1 jährigen Kindes mit seiner Frau auch konsumiert und das Kind von A das Patenkind von B ist. |
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| AW: Drogenabgabe an Minderjährige Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Drogenabgabe an Minderjährige Mariuhana 256g in der Tasche, und einen kalibrierten Urinwert von 200ng. |
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| AW: Drogenabgabe an Minderjährige Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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