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Drogenabgabe an Minderjährige

Dies ist eine Diskussion zu Drogenabgabe an Minderjährige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 05.11.2011, 08:11
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Unhappy Drogenabgabe an Minderjährige

A hat 3 Kinder, B hat 1 Kind. B ist seit Jahrzehnten Drogenabhängig, mittlerweile deren Kind und Familie auch.
A versucht seit Jahren B zu einer Therapie zu bewegen, weil
B sich und die eigenen Verwandten finanziell ruiniert.
Nun hat B dem jüngsten, minderjährigen Kind, von A Drogen gegeben. Wie es aussieht schon öfter. A hat das jüngste Kind nun vor die Türe gesetzt weil es mit Drogen nicht mehr aufhört.
Kann A eine Anzeige gegen B erstatten ?
Als einziger brauchbarer Beweis liegt A ein Schriftwechsel des Kindes mit einem Freund im Internet vor das er von B etwas besorgen könnte wenn er was bräuchte.
Mittlerweile wohnt das, minderjährige, Kind von A bei dem Kind von B, wo im Beisein deren 1 jährigen Kindes Drogen konsumiert werden.
Kann A mit den nur dünnen Beweisen Anzeige erstatten bzw. das Jugendamt wg. des 1 jährigen Kindes einschalten ?
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Alt 05.11.2011, 09:05
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AW: Drogenabgabe an Minderjährige

Zitat:
Zitat von pepsifan Beitrag anzeigen
Kann A eine Anzeige gegen B erstatten ?
Ja, und die Strafen bei Abgabe von Drogen an Minderjährige sind heftig, siehe beispielsweise §29a BtMG.

Eines muss man aber sagen: das Drogenproblem des Kindes wird man so nicht lösen, es wird sich einen anderen Dealer suchen.

Ob es auch zu einer Verurteilung reicht, muss ein Gericht (oder im Vorfeld die Staatsanwaltschaft) entscheiden, darum braucht man sich als Anzeigeerstatter nicht zu kümmern. Es ist möglich, dass schon die Ermittlungen genug sein werden, um B das Deal-Handwerk zu legen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 09:30
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AW: Drogenabgabe an Minderjährige

B ist hinlänglich Polizeibekannt, wurde mehrfach verhaftet aber nie zu einer Haftstrafe verurteilt, da reichten auch 256g Mariuhanabesitz und THC Werte über 200 nicht. Eine anonyme Anzeige von A gegen B schien ergebnislos geblieben zu sein. Schlimm das der Sohn von B im Beisein seines 1 jährigen Kindes mit seiner Frau auch konsumiert und das Kind von A das Patenkind von B ist.
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Alt 05.11.2011, 14:02
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AW: Drogenabgabe an Minderjährige

Zitat:
da reichten auch 256g Mariuhanabesitz und THC Werte über 200 nicht
256g (Brutto-)marihuana können keinen Wirkstoffgehalt von 200g Delta-9-THC haben, falls das damit gemeint ist.
__________________
cheers, JHS
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Alt 05.11.2011, 17:31
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AW: Drogenabgabe an Minderjährige

Mariuhana 256g in der Tasche, und einen kalibrierten Urinwert von 200ng.
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Alt 05.11.2011, 18:21
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AW: Drogenabgabe an Minderjährige

Zitat:
und einen kalibrierten Urinwert von 200ng.
Der ist ja nun als solches nicht strafbar, bzw. allenfalls in Verbindung mit dem Führen eines KFZ von Belang.
__________________
cheers, JHS
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