Dies ist eine Diskussion zu Dringende Hilfe Benötigt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Dringende Hilfe Benötigt Mal Angenommen Person A hat mit Person B Streit im Mietverhälnis wegen zu großem Lärms vor der haustüre. Jetzt wirds kompliziert. Person A hat Zeugin Z " das Leben gerettet " indem er nach einem Schlaganfall von Person Z den Krankenwagen gerufen hat. Nun regt Person A an, sich an dem Verfahren zu beteiligen, da er sonst nur wenige Zeugen hat. Person /Zeuge Z fühlt sich nun unter Druck gesetzt und möche vor Gericht zu dieser Rechtssache keine Auskunft mehr geben, da Sie davon nichts mitbekommen hat. Hat Zeuge/Person Z eine Möglichkeit den Gerichtstermin zu umgehen. Sohn von Zeuge/Person Z kann dieses bestätigen, da permanent Anrufe und Besuche durch Person A auftraten, und Person A eine Zeugengeldverzichtserklärung unterschrieben haben wollte. |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Wenn Z als zeugin geladen ist, dann muss sie hin. Es spricht aber nichts dagegen, den Richter zu informieren, dass man in dieser Sache keine Kenntnis hat (bspw. telefonisch/schrftl.). Der Richter wird dann von einer Ladung absehen, denn sie bringt nichts ausser Kosten. Der A bekommt davon aber spätestens in der Verhandlung was mit. Der Z sei ohnehin geraten nur die Wahrheit zu sagen, denn es stehen empfindliche Strafen auf Falschaussagen.
__________________ da mihi facta, dabo tibi ius |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Ich würde mal mit A ein klärendes Gespräch führen! A stiftet hier den Z an eine flasch Aussage zu tätigen => strafbar Würdest du falsch aussagen wirst du ebenfalls strafrechtlich verfolgt (min. 3 Monate Freiheitsstrafe, ohne Meineid) Wenn Z vom Gericht geladen wird und dort aussagt das er nichts gesehen/gehört hat, wird das Verhältnis von A zu Z nicht mehr berauschend sein. Deshalb das ganze vor einer Ladung klären! |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Gute Frage, denn meiner meinung nach gibts soetwas überhaupt nicht. Die Zeugenkosten streckt das Gericht bzw. die Landeskasse vor und entweder bleibts dabei oder der Verurteilte bekommt die Kosten auferlegt. Auf jeden Fall nichts unterschreiben!! |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Ein Zeuge kann schon prinzipiell auf die Erstattung von Kosten und Auslagen (also "Zeugengeld") verzichten, wenn er nicht will, daß der Verurteilte diese Kosten aufgebürdet bekommt, aber sich das im Vorfeld abnötigen zu lassen, ist natürl. ein anderes Ding.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Dringende Hilfe Benötigt Zitat:
"im Vorfeld abnötigen zu lassen, ist natürl. ein anderes Ding." Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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