Dies ist eine Diskussion zu DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Person A ist abends auf einer HausParty dort ging sie mit einer Freundin hin. Nach dieser Party sollte eine andere Mänliche Person Person A nach haus begleiten damit sie gut heim kommt. Person A ist entweder so stark Alkoholisiert, oder ihr wurden K.O Tropfen untergemischt sodas sie sich an den zeitraum von 6 Stunden nicht mehr erinnern kann. Die Mänliche Person hat als er sie nach hause begleiten sollte SEX mit Person A. Person A hat schon des öfteren ein desintresse an der Mänlichen Person zu verstehen gegeben. Am daraufolgenden Tag kann sichPerson A an nichts mehr erinnern. Es kommt zu tage durch die freundin die mit person A auf der Party war das sie Geschlechtsverkehr hatte, sie as von dem Freund der Männlichen Person erfahren hat, und dieser sagte das sie nicht nach person A schauen soll, weil dies gerade geschlechtsverkehr mit ihm hat. Person A geht zur polizei und macht eine Anzeige, ihr wird aber wenig beachtung geschenkt und nach dem 2. termin bei der Kripo zieht sie aus Angst und Scharm "Das ihr ja eh niemand glaub" die Anzeige zurück. Was kann man da tun Hilfe bei einem Anwalt holen. Damit der seine gerechte Strafe bekommt. Ist des eine Straftat was er da begangen hat ????? Bitte Heft mir ich weiß nicht weiter...... gruß elthummy |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend §177 I Nr.3 StGB besagt: "Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Der Straftatbestand wäre also meines Erachtens im beschriebenen Falle erfüllt. |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Sehr schwierig zu lesen! Wie auch immer, erst Anzeige, dann zurück,..... ??? Irgendwie alles sehr verworren und diffus. Frage ist zur Beweisbarkeit nach so langem Zeitabstand und ohne ärztl. Untersuchung. Die Anzeige zurück zunehmen war mehr als dumm, wobei Vergewaltigung keine Rücknahme der Anzeige gebietet.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Zitat:
Gab es keinerlei Anzeichen/Spuren am Körper der A oder in deren Wohnung, die auf einen sexuellen Missbrauch hätten schließen lassen oder zumindest darauf, dass Person A Sex hatte? Was ich damit sagen will, hat der Sex tatsächlich stattgefunden oder will die männliche Person vielleicht einfach nur angeben? |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Der Sex soll statgefunden haben auch zur Zeit vom beschuldigten der es bei der Polizei zugegeben hat das Sex statt gefunden hat. Jedoch nach wie vor sich Person A nicht erinnern kann wie sie sagt. |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Zitat:
Was hat der Beschuldigte bei der Polizei ausgesagt? Um helfen zu können wäre es hilfreich, wenn alle Fragen beantwortet werden. Was ist also mit Spuren am Körper der A, die auf eine Vergewaltigung hinweisen könnten (blaue Flecke etc.). Hatte A am nächsten Morgen Schmerzen? |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Das ist eine ernste Angelegenheit. Ko-Tropfen, Erinnerungslücken, Willenlosigkeit. Benzodiazepine, Barbiturate werden dafür häufig verwendet. Mach einen Drogentest beim Arzt, schildere die Geschichte und lass überprüfen, ob du was eingenommen hast bzw. was eingeflößt bekommen hast. Dafür musst du dich allerdings beeilen, da der Nachweis nur kurze Zeit danach möglich ist, jedenfalls im Blut. Wer mit einer Frau Sex hat, die er zuvor mittels BtM willenlos gemacht hat, kann sich freilich nicht darauf berufen, dass sie den Geschlechtsverkehr wollte bzw. nicht angezeigt hat, dass sie ihn nicht wollte. Das ist selbstredend, dass derjenige eine Vergewaltigung begangen hat. Selbst wenn es nicht zum Geschlechtsverkehr kam, das Verabreichen von BtM ist zumindest eine gefährliche KV (es sei denn, du willigst ein). Also ist in jedem Falle eine Anzeige angebracht. Übrigens: du kannst eine Strafanzeige nicht zurückziehen. Was meinst du damit? Hast du revidiert und gesagt, dass du zuvor gelogen hattest? |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Zitat:
Leider meldet sich die Userin nicht mehr, obwohl hier schon gewaltiger Handlungsbedarf zur Strafverfolgung bestünde.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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