Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Dies ist eine Diskussion zu DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 18:11
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Hallo habe eine ganz wichtige frage :
Person A ist abends auf einer HausParty dort ging sie mit einer Freundin hin. Nach dieser Party sollte eine andere Mänliche Person Person A nach haus begleiten damit sie gut heim kommt. Person A ist entweder so stark Alkoholisiert, oder ihr wurden K.O Tropfen untergemischt sodas sie sich an den zeitraum von 6 Stunden nicht mehr erinnern kann. Die Mänliche Person hat als er sie nach hause begleiten sollte SEX mit Person A. Person A hat schon des öfteren ein desintresse an der Mänlichen Person zu verstehen gegeben. Am daraufolgenden Tag kann sichPerson A an nichts mehr erinnern. Es kommt zu tage durch die freundin die mit person A auf der Party war das sie Geschlechtsverkehr hatte, sie as von dem Freund der Männlichen Person erfahren hat, und dieser sagte das sie nicht nach person A schauen soll, weil dies gerade geschlechtsverkehr mit ihm hat. Person A geht zur polizei und macht eine Anzeige, ihr wird aber wenig beachtung geschenkt und nach dem 2. termin bei der Kripo zieht sie aus Angst und Scharm "Das ihr ja eh niemand glaub" die Anzeige zurück. Was kann man da tun Hilfe bei einem Anwalt holen. Damit der seine gerechte Strafe bekommt. Ist des eine Straftat was er da begangen hat ????? Bitte Heft mir ich weiß nicht weiter......
gruß elthummy
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 23:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 9
Keine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coruz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

§177 I Nr.3 StGB besagt:
"Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Der Straftatbestand wäre also meines Erachtens im beschriebenen Falle erfüllt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 23:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern - Starnberg
Alter: 45
Beiträge: 1.225
96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Sehr schwierig zu lesen!

Wie auch immer, erst Anzeige, dann zurück,..... ???

Irgendwie alles sehr verworren und diffus.

Frage ist zur Beweisbarkeit nach so langem Zeitabstand und ohne ärztl. Untersuchung.

Die Anzeige zurück zunehmen war mehr als dumm, wobei Vergewaltigung keine Rücknahme der Anzeige gebietet.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 08:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Zitat:
Zitat von elthummy
Am daraufolgenden Tag kann sichPerson A an nichts mehr erinnern. Es kommt zu tage durch die freundin die mit person A auf der Party war das sie Geschlechtsverkehr hatte, sie as von dem Freund der Männlichen Person erfahren hat, und dieser sagte das sie nicht nach person A schauen soll, weil dies gerade geschlechtsverkehr mit ihm hat.
Verstehe ich den Satz richtig??? Person A wacht am folgenden Morgen auf und kann sich an nichts erinnern. A bekommt von ihrer Freundin gesagt, dass sie in der letzten Nacht Sex hatte???? Sie selber kann sich aber nicht erinnern?

Gab es keinerlei Anzeichen/Spuren am Körper der A oder in deren Wohnung, die auf einen sexuellen Missbrauch hätten schließen lassen oder zumindest darauf, dass Person A Sex hatte?

Was ich damit sagen will, hat der Sex tatsächlich stattgefunden oder will die männliche Person vielleicht einfach nur angeben?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 14:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elthummy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Der Sex soll statgefunden haben auch zur Zeit vom beschuldigten der es bei der Polizei zugegeben hat das Sex statt gefunden hat. Jedoch nach wie vor sich Person A nicht erinnern kann wie sie sagt.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 14:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Zitat:
Zitat von elthummy
Der Sex soll statgefunden haben auch zur Zeit vom beschuldigten der es bei der Polizei zugegeben hat das Sex statt gefunden hat. Jedoch nach wie vor sich Person A nicht erinnern kann wie sie sagt.
.....hä? Was den nun? Hat der Sex stattgefunden oder soll er nur stattgefunden haben?

Was hat der Beschuldigte bei der Polizei ausgesagt?

Um helfen zu können wäre es hilfreich, wenn alle Fragen beantwortet werden. Was ist also mit Spuren am Körper der A, die auf eine Vergewaltigung hinweisen könnten (blaue Flecke etc.). Hatte A am nächsten Morgen Schmerzen?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 23:23
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 677
97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)97% positive Bewertungen (677 Beiträge, 41 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Das ist eine ernste Angelegenheit.
Ko-Tropfen, Erinnerungslücken, Willenlosigkeit.
Benzodiazepine, Barbiturate werden dafür häufig verwendet.
Mach einen Drogentest beim Arzt, schildere die Geschichte und lass überprüfen, ob du was eingenommen hast bzw. was eingeflößt bekommen hast.
Dafür musst du dich allerdings beeilen, da der Nachweis nur kurze Zeit danach möglich ist, jedenfalls im Blut.

Wer mit einer Frau Sex hat, die er zuvor mittels BtM willenlos gemacht hat, kann sich freilich nicht darauf berufen, dass sie den Geschlechtsverkehr wollte bzw. nicht angezeigt hat, dass sie ihn nicht wollte.
Das ist selbstredend, dass derjenige eine Vergewaltigung begangen hat.

Selbst wenn es nicht zum Geschlechtsverkehr kam, das Verabreichen von BtM ist zumindest eine gefährliche KV (es sei denn, du willigst ein).
Also ist in jedem Falle eine Anzeige angebracht.

Übrigens: du kannst eine Strafanzeige nicht zurückziehen. Was meinst du damit? Hast du revidiert und gesagt, dass du zuvor gelogen hattest?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 09:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern - Starnberg
Alter: 45
Beiträge: 1.225
96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Zitat:
Zitat von FranzHubert08
Übrigens: du kannst eine Strafanzeige nicht zurückziehen. Was meinst du damit? Hast du revidiert und gesagt, dass du zuvor gelogen hattest?
Richtig!

Leider meldet sich die Userin nicht mehr, obwohl hier schon gewaltiger Handlungsbedarf zur Strafverfolgung bestünde.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 11:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Zitat:
Zitat von Mars17
Die Anzeige zurück zunehmen war mehr als dumm, wobei Vergewaltigung keine Rücknahme der Anzeige gebietet.
Sag's ruhig: Man kann keine Anzeige zurücknehmen! Der Fall geht jetzt an die Staatsanwaltschaft. Mal abwarten, was für Post von der kommt.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 11:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: DRINGEND / Vergewaltung oder nicht /Dringend

Zitat:
Zitat von elthummy
Der Sex soll statgefunden haben auch zur Zeit vom beschuldigten der es bei der Polizei zugegeben hat das Sex statt gefunden hat. Jedoch nach wie vor sich Person A nicht erinnern kann wie sie sagt.
KO-Tropfen können womögoch von einem Arzt nachgewiesen werden. Ist einer aufgesucht worden?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Raub oder Diebstahl? Brauche dringend Hilfe Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.04.2010 21:47
Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! Arbeitsrecht 12.11.2009 00:42
Dringend Hilfe: Kündigungsschutzklage ja oder nein??? Arbeitsrecht 22.08.2007 22:41
Schlagringe dringend!!!HILFE dringend Frage zum Strafmaß!!! Waffenrecht 19.02.2007 07:30
Mahnverfahren mit Frist für Lieferung oder Rückzahlung. Dringend! Internetrecht 26.02.2005 20:10





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN