Dies ist eine Diskussion zu Diebstahlsrücktritt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Diebstahlsrücktritt Eine Person x befände sich in einem Kaufhaus und zöge sich in der Umkleidekabine ein T-shirt aus der Auslage unter dem Pullover an. Damit begäbe er sich über die Rolltreppe direkt in ein darüber liegendes anderes Geschäft (kein eigener Eingang). Er begäbe sich dann umgehend wieder über die Rolltreppe in das erste Geschäft, er hätte seine Absicht zu stehlen aufgegeben. Dort begäbe er sich wieder in die Umkleidekabine, zöge das T-Shirt wieder aus und begäbe sich zum bezahlen an die nächste Kasse. Während er auf einen Kassierer warte, würde er von einem Ladendetektiv angesprochen und ins Hinterzimmer gebeten. Der Ladendetektiv würde behaupten, Person x habe sein Vorhaben nur deshalb aufgegeben, weil er ihn (den Detektiv) im oben gelegenen Geschäfft erkannt habe. Dies wäre aber nicht der Fall. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hätte Person x in einem Strafrechtsprozess zu rechnen? |
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