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Diebstahlsrücktritt

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahlsrücktritt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 00:44
Boardneuling
 
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Diebstahlsrücktritt

Mal angenommen:

Eine Person x befände sich in einem Kaufhaus und zöge sich in der Umkleidekabine ein T-shirt aus der Auslage unter dem Pullover an. Damit begäbe er sich über die Rolltreppe direkt in ein darüber liegendes anderes Geschäft (kein eigener Eingang).
Er begäbe sich dann umgehend wieder über die Rolltreppe in das erste Geschäft, er hätte seine Absicht zu stehlen aufgegeben.
Dort begäbe er sich wieder in die Umkleidekabine, zöge das T-Shirt wieder aus und begäbe sich zum bezahlen an die nächste Kasse.
Während er auf einen Kassierer warte, würde er von einem Ladendetektiv angesprochen und ins Hinterzimmer gebeten.

Der Ladendetektiv würde behaupten, Person x habe sein Vorhaben nur deshalb aufgegeben, weil er ihn (den Detektiv) im oben gelegenen Geschäfft erkannt habe. Dies wäre aber nicht der Fall.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hätte Person x in einem Strafrechtsprozess zu rechnen?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 03:00
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2005
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AW: Diebstahlsrücktritt

Der Diebstahl wurde vollendet und nur das zählt.

Es wird wahrscheinlich nur eine geringe Geldstrafe geben wenn es die erste Tat war.
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