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Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:42
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Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer

Hallo an alle,
ich habe ein Frage bezüglich Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man einem etwas vermietet und man es sich dann am nächsten Tag einfach wiederholt? Ist das dann ein Diebstahl, weil man ja eigentlich noch Eigentümer ist.
Und wie sieht das beim Verleihen aus?
Lieben Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:55
JHS JHS ist offline
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AW: Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer

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Zitat:
§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Bei der entgeltlichen Vermietung könnte jedoch Betrug vorliegen.

Bsp.

Ich vermiete ein Auto für 1 Woche, kassiere den Mietzins für die Woche und hole das Auto am nächsten Tag mit dem 2. Schlüssel dem Mieter vor der Tür weg (was von vornherein meine Absicht war)
Domingo likes this.
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:06
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AW: Diebstahl zw. Eigentümer und Besitzer

So schnell. Vielen Dank.
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