Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl/ Unterschlagung an vermeintlicher Leiche innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Diebstahl/ Unterschlagung an vermeintlicher Leiche A schlägt den B heftig, dieser liegt am Ende regunglos da. A hält B für tot, nimmt seine Brieftasche und will gehen, da bemerkt er das B doch noch am Leben ist. Tote haben keinen Gewahrsam - also wäre es Unterschlagung. Aber kommt es darauf an, ob B tatsächlich tot ist oder ob A ihn für tot hält? |
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| AW: Diebstahl/ Unterschlagung an vermeintlicher Leiche Ist das nicht ein einfacher Tatbestandsirrtum? |
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| AW: Diebstahl/ Unterschlagung an vermeintlicher Leiche Für den Obj. TB kommt es auf ersteres, für den Subj. auf letzteres an. |
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