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Diebstahl in mehreren Fällen

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl in mehreren Fällen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 01.08.2008, 12:09
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Diebstahl in mehreren Fällen

Es wäre da mal eine bescheidene Frage:
Eine Person hat Diebstähle begangen in verschiedenen Städten, über 50,00 €.
Wie wird eigentlich bei der Strafbemessung verfahren?
Werden alle Delikte aus gesamt Schleswig - Holstein zusammengelegt?
oder straft jedes Gericht pro Stadt selber?
Ist der Gerichtsstand nach dem Ort wo die Tat begangen wurde oder wo der Beschuldigte Wohnt?

Angenommen jeweils:
1x Kiel
1x Rendsburg
1x Flensburg

wird dann 3x 1 Tat gerechnet
oder alle 3 Taten zuammen gelegt ?
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2008, 12:25
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AW: Diebstahl in mehreren Fällen

Danke, §§ wurden gelesen.
also ist es so zu verstehen, daß bei mehreren Taten der gleichen Art ( hier § 242 Stgb ), egal wo diese stattgefunden haben, zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt werden.
Heist, es wird nur von einem Gerichtsstand verhandelt ?
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
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