Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl in mehreren Fällen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Diebstahl in mehreren Fällen Eine Person hat Diebstähle begangen in verschiedenen Städten, über 50,00 . Wie wird eigentlich bei der Strafbemessung verfahren? Werden alle Delikte aus gesamt Schleswig - Holstein zusammengelegt? oder straft jedes Gericht pro Stadt selber? Ist der Gerichtsstand nach dem Ort wo die Tat begangen wurde oder wo der Beschuldigte Wohnt? Angenommen jeweils: 1x Kiel 1x Rendsburg 1x Flensburg wird dann 3x 1 Tat gerechnet oder alle 3 Taten zuammen gelegt ?
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Diebstahl in mehreren Fällen Danke, §§ wurden gelesen. also ist es so zu verstehen, daß bei mehreren Taten der gleichen Art ( hier § 242 Stgb ), egal wo diese stattgefunden haben, zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt werden. Heist, es wird nur von einem Gerichtsstand verhandelt ?
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