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Diebstahl geringwertiger Sachen

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl geringwertiger Sachen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2012, 14:02
Boardneuling
 
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Diebstahl geringwertiger Sachen

Erstmal bedanke ich mich für eure Zeit und Geduld!
Freut mich, dass es solche wie euch gibt!

In diesem Fall geht es darum, dass eine Person beim unbewussten Diebstahl erwischt wurde.

Unweit vom Wohnsitz befindet sich ein Famila Markt.
Die Person kauft dort täglich ein und ist vom Gesicht auch bekannt. Generell kauft die Familie dort annähert jeden Tag ein.

Die Person führt schon seit Jahren eine Schultertasche mit sich und legt dort immer die Artikel rein.
Zuletzt war sie mal wieder dort einkaufen und hat Lebensmittel unter einen Warenwert von 10 Euro erworben.

An der Kasse wurde ihre Tasche routinemäßig kontrolliert.
Leider hat sie einen Käse in der Tasche unbewusst liegen lassen.

Warenwert normal: 1,95 Euro
Verkaufspreis: 0,90 Euro wegen Mindesthaltbarkeitsdatum am 13.03.

Sie wurde umgehend zum Diebstahl beschuldigt und in ein Büro begleitet. Dort wurde die Person erneut befragt und wurde dazu gezwungen eine Erklärung zu unterschreiben und 100 Euro in Bar zu bezahlen. Den Wunsch telefonieren zu dürfen wurde untersagt.

Ist das Verhalten rechtens ?
1. Unbewusster Diebstahl
2. Warenwert von unter einen Euro
3. Untersagung von Telefonaten
4. Zwang zur Unterzeichnung und bezahlung von 100 Euro in Bar

Geändert von eins6 (12.03.2012 um 14:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2012, 14:08
V.I.P.
 
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AW: Diebstahl geringwertiger Sachen

Bevor auf diesen beitrag geantwortet werden kann bitte diesen erst einmal den Forenregeln entsprechend abändern!

__________________
Gruß
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2012, 14:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2012
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AW: Diebstahl geringwertiger Sachen

Oh entschuldigen Sie bitte, ich ändere es gleich.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 23:04
V.I.P.
 
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AW: Diebstahl geringwertiger Sachen

"Unbewusster", d.h., unvorsätzlicher Diebstahl ist nicht strafbar. Ob die Staatsanwaltschaft das nicht für eine "Schutzbehauptung" hält, ist eine andere Frage - vermutlich wird sie das Verfahren so oder so wegen Geringfügigkeit einstellen.

Wie wurde der Betreffende denn gezwungen, die Erklärung zu unterschreiben? Hätte er nicht einfach gehen können, ohne zu unterschreiben? Oder auf die Hinzuziehung der Polizei bestehen?
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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Stichworte
diebstahl, geringfügig, lebensmittel, warenwert

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