Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl geringwertiger Sachen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Diebstahl geringwertiger Sachen Freut mich, dass es solche wie euch gibt! In diesem Fall geht es darum, dass eine Person beim unbewussten Diebstahl erwischt wurde. Unweit vom Wohnsitz befindet sich ein Famila Markt. Die Person kauft dort täglich ein und ist vom Gesicht auch bekannt. Generell kauft die Familie dort annähert jeden Tag ein. Die Person führt schon seit Jahren eine Schultertasche mit sich und legt dort immer die Artikel rein. Zuletzt war sie mal wieder dort einkaufen und hat Lebensmittel unter einen Warenwert von 10 Euro erworben. An der Kasse wurde ihre Tasche routinemäßig kontrolliert. Leider hat sie einen Käse in der Tasche unbewusst liegen lassen. Warenwert normal: 1,95 Euro Verkaufspreis: 0,90 Euro wegen Mindesthaltbarkeitsdatum am 13.03. Sie wurde umgehend zum Diebstahl beschuldigt und in ein Büro begleitet. Dort wurde die Person erneut befragt und wurde dazu gezwungen eine Erklärung zu unterschreiben und 100 Euro in Bar zu bezahlen. Den Wunsch telefonieren zu dürfen wurde untersagt. Ist das Verhalten rechtens ? 1. Unbewusster Diebstahl 2. Warenwert von unter einen Euro 3. Untersagung von Telefonaten 4. Zwang zur Unterzeichnung und bezahlung von 100 Euro in Bar Geändert von eins6 (12.03.2012 um 14:26 Uhr). |
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| AW: Diebstahl geringwertiger Sachen Bevor auf diesen beitrag geantwortet werden kann bitte diesen erst einmal den Forenregeln entsprechend abändern!
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Diebstahl geringwertiger Sachen Oh entschuldigen Sie bitte, ich ändere es gleich. |
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| AW: Diebstahl geringwertiger Sachen "Unbewusster", d.h., unvorsätzlicher Diebstahl ist nicht strafbar. Ob die Staatsanwaltschaft das nicht für eine "Schutzbehauptung" hält, ist eine andere Frage - vermutlich wird sie das Verfahren so oder so wegen Geringfügigkeit einstellen. Wie wurde der Betreffende denn gezwungen, die Erklärung zu unterschreiben? Hätte er nicht einfach gehen können, ohne zu unterschreiben? Oder auf die Hinzuziehung der Polizei bestehen?
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| diebstahl, geringfügig, lebensmittel, warenwert |
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