
13.01.2012, 17:43
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Jun 2010
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| AW: Diebstahl am Arbeitsplatz Zitat:
Zitat von Mannheim Angenommen x hat mehere Gegenstände vom Arbeitsplatz entwendet und diese später weiterverkauft. Auch angenommen, dass bei einer Hausdurchsuchung einige der gestohlenen Gegenstände zu finden wären. Sollte x einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder wäre das unnötig, da der Tatbestand klar ist. Was käme auf x strafrechtlich zu ? Wie sollte sich x verhalten ? | Auch wenn der Tatbestand klar ist und auch wenn X nicht zwingend einen Verteidiger in der nun kommenden Zeit brauchen wird, so empfiehlt es sich doch, einen solchen zu mandatieren. Was auf X strafrechtlich zukommt, steht in § 242 StGB: Von einer Einstellung des Verfahrens über Verwarnung oder Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Knast ist alles möglich. Auch hier hilft der Anwalt bei der groben Einschätzung. |