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Diebstahl am Arbeitsplatz

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl am Arbeitsplatz innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 12.01.2012, 18:37
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Diebstahl am Arbeitsplatz

Angenommen x hat mehere Gegenstände vom Arbeitsplatz entwendet und diese später weiterverkauft. Auch angenommen, dass bei einer Hausdurchsuchung einige der gestohlenen Gegenstände zu finden wären. Sollte x einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder wäre das unnötig, da der Tatbestand klar ist. Was käme auf x strafrechtlich zu ? Wie sollte sich x verhalten ?
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Alt 13.01.2012, 17:43
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AW: Diebstahl am Arbeitsplatz

Zitat:
Zitat von Mannheim Beitrag anzeigen
Angenommen x hat mehere Gegenstände vom Arbeitsplatz entwendet und diese später weiterverkauft. Auch angenommen, dass bei einer Hausdurchsuchung einige der gestohlenen Gegenstände zu finden wären. Sollte x einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder wäre das unnötig, da der Tatbestand klar ist. Was käme auf x strafrechtlich zu ? Wie sollte sich x verhalten ?
Auch wenn der Tatbestand klar ist und auch wenn X nicht zwingend einen Verteidiger in der nun kommenden Zeit brauchen wird, so empfiehlt es sich doch, einen solchen zu mandatieren. Was auf X strafrechtlich zukommt, steht in § 242 StGB: Von einer Einstellung des Verfahrens über Verwarnung oder Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Knast ist alles möglich. Auch hier hilft der Anwalt bei der groben Einschätzung.
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