Dies ist eine Diskussion zu Diebstähle und Strafunmündigkeit innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Diebstähle und Strafunmündigkeit mal ein absolut hypothetischer Fall: Familie X hat eine Tochter A (13 Jahre), die pupertätsbedingt unter einem Ausfall des Denkapparates leidet. Nun begeht A einen Ladendiebstahl, der bei der Polizei zur Anzeige gelangt. Zudem entwendet sie einer Klassenkameradin etwa ein Handy, was deren Mutter ebenfalls zu einer Anzeige bei der Polizei bewegt. Nun ist es doch wohl so, dass aus diesen Vorgängen keine Konsequenzen zu erwarten sind, da keine Strafmündigkeit besteht. Wären für die Eltern von A Folgen zu erwarten ? Was ist, wenn besagte Eltern von A durchaus strafrechtliche Konsequenzen für A befürworten würden ("Denkzettel") ? Wie stellt sich nun die Sache dar, wenn weitere Dummheiten folgen und A bereits das 14. Lebensjahr erreicht hat - welche Folgen könnte dies für A bzw. Familie X haben ? |
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Nun, wenn sie 14 wird ung weiter straffällig, dann wird ihr ein Jugendstrafverfahren drohen. Da ermittelt dann der Staatsanwalt, stellt fest, dass sie bereits polizeilich in erscheinung getreten ist(auch wenn die Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurden, wird dies vermerkt) und klagt gegebenenfalls an; und der jugendrichter findet sowas gar nicht gut und verpasst ihr Sozialstunden, Jugendarrest etc. je nach Schwere des Delikts.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Zitat:
Im Übrigen hat auch ein 13-jähriger Mensch keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten, weil u.U. das Vormundschaftsgericht eingreifen kann.. in schlimmsten Fällen kann das bis zur Unterbringung in einem Heim gehen ABER da geht es dann um ganz andere Fälle als um zwei Diebstähle. P.S.: Die allermeisten Menschen, die als Jugendliche mal klauen, lassen es später wieder sein, und zwar *ohne* dass der Staat eingreift, insbesondere *ohne* dass er strafend eingreift. Man spricht hier von "aging-out"-Effekt oder auch von der "Normalität und Ubiquität von Jugenddelinquenz". Das heißt, weniger ist hier oft mehr.
__________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine persönliche Ansicht dar und sind in keinem Fall als Rechtsberatung aufzufassen. -- War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Zitat:
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Ich darf mich wiederholen: Die allermeisten Menschen, die als Jugendliche mal klauen, lassen es später wieder sein, und zwar *ohne* dass der Staat eingreift, insbesondere *ohne* dass er strafend eingreift. Man spricht hier von "aging-out"-Effekt oder auch von der "Normalität und Ubiquität von Jugenddelinquenz". Das heißt, weniger ist hier oft mehr. Wie es bei der Tochter hier ganz konkret aussieht, vermag ich über die Ferne nicht zu beurteilen; allerdings käme mir nicht in den Sinn, zwei Diebstähle einer 13-jährigen als Zeichen beginnender sozialer Verwahrlosung anzusehen.
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Noch ein Gedanke: Mit dem Klauen wurde versucht, bestimmte Bedürfnisse zu befriedigen. Welche waren das? Woher kommen sie, wie stark sind sie, wie lange gibt es sie schon? Auf welche sozialadäquate Weise können diese Bedürfnisse befriedidgt werden? Wie können die Eltern hier unterstützend (nicht maßregelnd) wirken? Das sind keine originär juristischen Fragen, aber sie scheinen mir das Entscheidende zu sein, wenn eltern und Kind aus dem Geschehenen so viel wie möglich lernen wollen.
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Da stimme ich in nahezu allen Punkten vorbehaltlos zu und in der Tat geht das Thema über den juristischen Aspekt hinaus. Es sei allerdings angemerkt, dass es durchaus Kinder gibt, die ausgesprochen resistent gegen jede Art von Erziehungsansätzen sind und neben den Eltern auch Pädagogen und Psychologen zur Verzweiflung bringen. Hier beginnt der Bereich, der mit konventionellen Methoden kaum zu erfassen ist. |
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Zitat:
Irrtum, genau zu diesem Worten trennen sich manche Gedanken der Umformulierung. Ein nicht so pädagogisch einfühlsamer Mensch, würde eben vielleicht sagen: " wenn die ganze sozialpädagogische Sch.iß. nicht fruchtet, greifen wir zu konventionellen Mitteln" Mit der Denkzettelmethodik kann man kleine Kinder mit dem Nikolaus ermahnen, aber hier sollte der "Grampus" ordentlich walten! Mehr als Falsch machen kann man da gar nicht mehr! Erziehungsheim und weg, oder zu ......... greifen. Pädagogik hat zumindest nicht gefruchtet! Lg. aus München Ps. "Da kann ich tatsächlich mitfühlen, weil mal selbst ein Betroffener!"
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Zitat:
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| AW: Diebstähle und Strafunmündigkeit Sehr schöne Antworten, @Sommer. Dafür bekommst du gleich eine positive Bewertung von mir. Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass Klauen zum Erwachsenwerden fast schon dazu gehört. Der eine macht es weniger, der andere mehr, einige natürlich auch gar nicht. Meine Erfahrung ist die, dass Strafverfahren - selbst unsere Dank Jugendstrafrecht relativ moderaten - denkbar ungeeignet sind, die Entwicklung von Jugendlichen in die richtige Richtung zu lenken. Das mit dem "Gong", der aus Sicht mancher Eltern ein Umdenken bewirken soll, funktioniert aus den unterschiedlichsten Gründen zumeist nicht. Ansonsten ist ja hier alles gesagt: Strafrechtliche Konsequenzen bis 14 keine. Eintragungen ins Erziehungsregister mögen geeignet sein, später, falls mit 14 erneut straffällig, den Jugendrichter zu einer härten Maßnahme zu bewegen, müssen dazu aber nicht führen. Prinzipiell sollte nämlich auch bei Jugendlichen gelten, dass sie ohne rechtskräftige Verurteilung als UNSCHULDIG zu gelten haben. Staatsanwälte sehen das freilich manchmal anders und bewerten Eintragungen wie Schuldsprüche. |
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