Dies ist eine Diskussion zu Die Polizei ermittelt ... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Die Polizei ermittelt ... b) im Rahmen eines Strafverfahrens! Kann mir jemand den Unterschied zwischen a und b erklären? Frohes neues. |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Der Unterschied ist wohl, dass a) keinen Sinn ergibt. Oder wie sollte die Polizei auf Ersuchen der Polizei hin ermitteln??
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Beides falsch: Wenn, dann ermittelt wohl die StA. Sie bedient sich nur der Polizei. Wann ermittelt wird ist eine Frage des Anfangsverdachtes. Für diesen bedarf es Tatsachen, die auf eine Straftat hindeuten. Da ist es auch nicht unüblich, dass die Polizei solche Tatsachen mitbekommt (bspw. ruft der Nachbar an, dass es gegenüber Frauengeschrei gibt und Bierflaschen gegen die Wand fliegen). |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... wenn ich das wüsste,würde ich nicht fragen. in der fiktiven vorladung sind beide punkte aufgeführt-b. wurde angekreuzt,mich interessiert einfach nur , was a zu bedeuten hätte. |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Ähhhhm, du frägtest nach dem Unterschied zwischen zweit fragwürdigen Alternativen... Im Falle einer Vorladung wäre das auch die letzte Frage die mir einfallen würde. |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... So stehts da nun mal |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Mag sein, aber eine Frage in die Richtung "Muss ich da hin?" käme mir da zu erst in den Sinn.... |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Zitat:
.a interessiert einfach nur was die o.a. formulierung zu bedeuten hat. -weil schleierhaft. |
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Kann es sein das bei Option A noch ein Ortsname angefügt werden müsste? Also wenn die Polizei München z.B. die Polizei Augsburg bittet jemanden zu vernehmen der in Augsburg wohnt?
__________________ Zitat:
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| AW: Die Polizei ermittelt ... Zitat:
![]() In den meisten Faellen ermittlet mW zuerst die Polizei, und zwar lange bevor die StA etwas von dem Fall mitbekommt, und leitet dann die Ermittlugnsakte an die StA weiter, wenn sie ausermittelt hat. Ich lasse mich aber gerne eines bessern belehren.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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