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Die Polizei ermittelt ...

Dies ist eine Diskussion zu Die Polizei ermittelt ... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 02.01.2012, 17:41
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Die Polizei ermittelt ...

a) ... im Rahmen eines Strafverfahrens aufgrund eines Ersuchens der Polizei!


b) im Rahmen eines Strafverfahrens!

Kann mir jemand den Unterschied zwischen a und b erklären?

Frohes neues.
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Alt 02.01.2012, 23:35
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Der Unterschied ist wohl, dass a) keinen Sinn ergibt. Oder wie sollte die Polizei auf Ersuchen der Polizei hin ermitteln??
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Alt 03.01.2012, 00:33
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Beides falsch: Wenn, dann ermittelt wohl die StA. Sie bedient sich nur der Polizei. Wann ermittelt wird ist eine Frage des Anfangsverdachtes. Für diesen bedarf es Tatsachen, die auf eine Straftat hindeuten. Da ist es auch nicht unüblich, dass die Polizei solche Tatsachen mitbekommt (bspw. ruft der Nachbar an, dass es gegenüber Frauengeschrei gibt und Bierflaschen gegen die Wand fliegen).
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 00:38
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen
Oder wie sollte die Polizei auf Ersuchen der Polizei hin ermitteln??
wenn ich das wüsste,würde ich nicht fragen.
in der fiktiven vorladung sind beide punkte aufgeführt-b. wurde angekreuzt,mich interessiert einfach nur , was a zu bedeuten hätte.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 00:49
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Ähhhhm, du frägtest nach dem Unterschied zwischen zweit fragwürdigen Alternativen...
Im Falle einer Vorladung wäre das auch die letzte Frage die mir einfallen würde.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 00:59
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AW: Die Polizei ermittelt ...

So stehts da nun mal
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Alt 03.01.2012, 01:04
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Mag sein, aber eine Frage in die Richtung "Muss ich da hin?" käme mir da zu erst in den Sinn....
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  #8 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 01:13
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Mag sein, aber eine Frage in die Richtung "Muss ich da hin?" käme mir da zu erst in den Sinn....
sagen wir es mal so : angenommen,a wäre der themenersteller.a hättr anzeige erstattet,ist geladen als zeuge .
a interessiert einfach nur was die o.a. formulierung zu bedeuten hat.-weil schleierhaft.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 08:46
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Kann es sein das bei Option A noch ein Ortsname angefügt werden müsste? Also wenn die Polizei München z.B. die Polizei Augsburg bittet jemanden zu vernehmen der in Augsburg wohnt?
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  #10 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 10:41
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AW: Die Polizei ermittelt ...

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Beides falsch: Wenn, dann ermittelt wohl die StA. Sie bedient sich nur der Polizei.


In den meisten Faellen ermittlet mW zuerst die Polizei, und zwar lange bevor die StA etwas von dem Fall mitbekommt, und leitet dann die Ermittlugnsakte an die StA weiter, wenn sie ausermittelt hat.

Ich lasse mich aber gerne eines bessern belehren.
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