Dies ist eine Diskussion zu Definitionsfrage "gleichartige Tat" innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Definitionsfrage "gleichartige Tat" Ich habe in einem Buch von "einer gleichartigen jedoch mit schwererer Strafe bedrohten Tat gelesen". Was stellt ihr euch darunter vor? was sind gleichartige Taten? Sind das einfach qualifizierte Formen eines Tatbestands? Oder Taten innerhalb eines Abschnitts wie z.B. Tötungsdelikte? Ist eine "einfache KV" eine gleichartige Tat wie eine "schwere KV" oder bereits eine Straftat anderer Art? Ich finde einfach nirgends was zum diesen Begriff ordentlich auszulegen. Vielen Dank für Anregungen gruss der samurai |
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| AW: Definitionsfrage "gleichartige Tat" Kommt evtl. auf den Kontext an, aber ich würde es wie "einschlägige Tat" auslegen, also noch weiter gefasst als Du es tust. So z.B. Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung...) oder Delikte am Menschen (KV in allen Variationen, Totschlag, Mord)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Definitionsfrage "gleichartige Tat" Hallo JHS, vielen Dank für deine Antwort erstmal Nun die Frage stellt sich im Kontext des quantitativen Beihilfeexzesses. Der Gehilfe unterstützt den Täter, dieser macht dann aber plötzlich eine "zwar gleichartige jedoch mit schwererer Strafe bedrohte Tat". Der Gehilfe wird dann nur für die Beihilfe zum vorgestellten Delikt bestraft. (kurze Erklärung falls ihr das in D nicht kennt, ich komme aus CH) Dann gibt es noch den qualitativen Beihilfeexzess da wird der Gehilfe ganz von der Strafe befreit da der Täter eine "Straftat anderer Art" verübt. Also nach deiner Auslegung würde jemand der einfache KV denkt und der andere schwere KV / Mord etc. macht, für einfache KV bestraft. Und falls jemand einfache KV denkt und der andere Vermögensdelikt macht, straflos bleibt da versuchte Gehilfenschaft nicht verfolgt wird. Im Endeffekt ist es eben noch ziemlich entscheidend ob man Mord schon als andere Strattat sieht oder noch als dieselbe wie einfache KV. Je nachdem kommt der Gehilfe dann ja straffrei weg oder mit Beihilfe zur einfache KV. Gruss der samurai |
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| AW: Definitionsfrage "gleichartige Tat" Puh, bei derart akademischen Fragestellungen bin ich nicht "erste Wahl". Und bevor ich da was falsches raushaue, lasse ich es lieber. Dafür haben wir hier andere Experten, die besser in der Materie sind und die sich sicherlich noch zu Wort melden werden.
__________________ cheers, JHS |
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